Dienstag, November 1, 2011

Eigenanbau für Cannabispatienten

Obwohl Günther Weiglein zu den gerade einmal rund 60 Deutschen gehört, die natürliches Cannabis als Medizin mit einer Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG nutzen “dürfen”, wendet er sich heute mit einem Hilferuf an euch.

Der seit einem unverschuldeten Motorradunfall unter chronischen Schmerzen leidende Würzburger kann sich sein Apothekenmarihuana nämlich nicht leisten, da die Krankenkasse die Übernahme der Kosten von 14,40 Euro pro Gramm verweigert. Günther verklagt die Bundesopiumstelle nun darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird.

Rede von Günther Weiglein auf der Hanfparade 2010 Rede von Günther Weiglein auf der Hanfparade 2010 (große Version)

Für diesen sicher nicht alltäglichen Prozess hat Günther mit dem Rechtsanwalt Mathias Schillo einen äußerst kompetenten Beistand gefunden.
Der in Potsdam lebende Schillo ist Spezialist für Verwaltungsrecht und hat bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt. So vertrat er in den Jahren um die Jahrtausendwende die chinesischstämmige Mu-Ju Kim, die wegen einer in Asien häufigen genetischen Varianz keinen Alkohol verträgt und vor Gericht durchsetzten wollte, dass sie ein Recht auf Rausch ergo das Recht auf Cannabis habe.

Leider ging Kim damals irgendwann die finanzielle Luft aus und das Verfahren verlief letztlich ohne Ergebnis.

Damit dies im Fall “BfArM gegen Günther Weiglein” nicht passiert, verzichtet Mathias Schillo bis zu einem endgültigen Urteil auf sein Anwaltshonorar! Trotzdem entstehen Günther (und einem weiteren in den Fall eingebundenen Patienten) Verfahrens- und Gerichtskosten, die auf Dauer nicht von den Betroffenen alleine geschultert werden können.

Mit der Veröffentlichung des aktuellen Tagesrauschs beginnt deshalb auch eine Spendenaktion zugunsten der gerichtlichen Durchsetzung des Rechts von Cannabispatienten auf den (im Vergleich zum ApothekenMarihuana wesentlich kostengünstigeren) Eigenanbau.

Spendenkonto für Günthers Prozesskosten

Überweist eure Spende an:

  • Günther Weiglein
  • Konto 852 131 71
  • Sparkasse Mainfranken
  • BLZ 790 500 00
  • IBAN DE17790500000085213171
  • BIC BYLADEM1SWU

Im Interview mit Günther und seinem Anwalt Mathias Schillo diskutieren wir die Erfolgsaussichten des Verfahrens und gehen der Frage nach, wie ein Erfolg den Zugang zu Cannabismedizin erleichtern würde.

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