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Wenn Krankenkassen töten

7 Kommentare vom 06.07.2008

Teil 2 der Artikelserie über Cannabis als Medizin

Dies ist der zweite Teil einer Artikelserie über Cannabismedizin. Der erste Teil "Kampf für das Recht auf Leben" beschäftigt sich mit Anwendung von Cannabis als Medizin in der Geschichte und beleuchtet die Stärken und Schwächen von Marinol und Dronabinol, den legalen Medikamenten aus synthetischem THC.

Dronabinol ein 2-Klassen-Medikament

Seit der Umstufung des Cannabishauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) "verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel" im Jahr 1998 war es in Deutschland zumindest theoretisch möglich Patienten mit THC-haltigen Medikamenten zu behandeln.
Die Nachfrage nach Dronabinol, einem Präparat der Firma THC-Pharm, das mindestens 98 Prozent reines THC enthält, war besonders unter Schmerzpatienten, Krebs- und AIDS-Kranken sowie bei Menschen mit Erkrankungen des Bewegungsapparats z.B. Multipler Sklerose enorm.

Es wurde jedoch schnell klar, dass die Mehrheit der Krankenkassen eine Dronabinoltherapie nicht bezahlen würden, da die THC-Präparate keine "zugelassenen Medikamente" sind. Dabei sind die Kosten des Medikaments enorm.

1g Dronabinol kostet so viel wie 5g natürliches THC

1 Gramm Dronabinol kostet beim Hersteller THC-Pharm 350,00 Euro! Nimmt man die Zahlen der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) zur Grundlage, könnte ein Patient für dieses Geld, bei einem durchschnittlicher Preis 6 Euro pro Gramm, auf dem illegalen Cannabismarkt in Deutschland rund 58 Gramm Marihuana kaufen. Bei einem durchschnittlichen THC-Gehalt von 8,6 Prozent entspräche dies einer Wirkstoffmenge von mindestens 5 Gramm THC!

Die Kosten einer Therapie mit Dronabinol betragen in der Regel zwischen 150,- und 600,- Euro pro Monat. Manche Patienten, insbesondere solche mit Erkrankungen des Magen-Darm-Tracks z.B. Morbus Crohn, müssen für eine wirksame Therapie mit synthetischem THC mit bis zu 1500,- Euro pro Monat rechnen.

Synthetisches THC oft noch teurer

Markus Einsle vom Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) hat mich darüber informiert, dass 350 Euro pro Gramm Dronabinol lediglich der Einkaufspreis für Apotheker ist. Erst diese stellen aus dem hochreinen sythetischen THC vom Patienten anwendbare Präparate her. Die Betroffenen müssen auch diese Leistung des Apothekers selbst zahlen und so für sythetisches THC noch weit tiefer in die Tasche greifen. Nach eigener Aussage zahlt Markus für 500 mg Dronabinol in 9,5 ml Ethanol derzeit 422 EUR!

Wen wundert es da, dass Schwer- und Schwerstkranke, die in der Regel nur über ein geringes Einkommen verfügen, auf das vielfach billigere THC im natürlichen Marihuana setzen?

Lebensbegrenzung durch Verhungern

Dr. Knud Gastmeier in seiner Praxis Dr. Knud Gastmeier - verordnete Kassenpatienten Dronabinol

Die AOK und Dr. Gastmeier

Nicht alle Ärzte wollten akzeptieren, dass sie den Versicherten gesetzlicher Krankenkassen kein Dronabinol verschreiben dürfen. Wie Dr. Knud Gastmeier, Landessprecher Brandenburg des Berufsverbandes der Schmerztherapeuten Deutschland (BVSD), konnten und wollten sie nicht verstehen, dass manchen Patienten die lebenserhaltende Medizin verweigert wird.

Dem auf Tumorschmerztherapie spezialisierten Gastmeier lag das Wohl seiner Patienten so sehr am Herzen, dass er ihnen dennoch Dronabinol verordnete. Nach seiner festen Überzeugung war das Medikament Dronabinol die einzige Möglichkeit, dass Leben der an Anorexie-Kachexie-Syndrom (ACS) leidenden zu retten. Die Krankheit hatte sich bei den Patienten als Nebenwirkung einer Krebstherapie und des Krebses selbst eingestellt und führt zu Appetitlosigkeitund damit zum lebensgefährlichen Körpergewichtsverlust. Die durch die Chemotherapie bereits geschwächten Körper werden durch ACS zunehmend ausgezehrt. Ohne adäquate Behandlung endet die Erkrankung tödlich - Die Betroffenen "verhungern".

"Neben dem Einsatz von Prokinetika, Kortikosteroiden und Gestagenen werden in letzter Zeit auch Cannabinoide auf ihre Eignung zur Appetitsteigerung und Gewichtszunahme untersucht. Bei Tumorpatienten waren Cannabinoide deutlich effektiver als Placebo, aber eher schwächer als Gestagene. Bei Patienten mit AIDS oder Morbus Alzheimer konnte im Vergleich zu Placebo ebenfalls eine höhere Effektivität nachgewiesen werden. Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit und Benommenheit führten bei einem Teil der Patienten zum Abbruch der Cannabinoidtherapie." aus "Cannabinoide in der Palliativtherapie des Anorexie-Kachexie-Syndroms" Beitrag in der Medizinerzeitschrift "Der Schmerz" Volume 18, Number 3 / Juni 2004

Die Krankenkassen regierten auf den mutigen Schritt Dr. Gastmeiers mit einer Schadensersatzklage. Die AOK Sachsen-Anhalt forderte vor Gericht die Rückzahlung der Behandlungskosten in Höhe von 50.000 Euro.

"Dann werden Gesetze angeführt, die mir die Therapie einschränken und letztendlich zum Versterben des Patienten führen. Das ist aktive Sterbehilfe durch Krankenkassen!" Dr. Knud Gastmeier im Interview mit dem ZDF-Magazin Frontal 21

Kassengeiz kostet Menschenleben

Logo des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Die Lösung für das Dilemma hunderttausender Patienten ist denkbar einfach. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) kann auf Antrag seiner Mitglieder beschließen, dass die Krankenkassen das Medikament Dronabinol in Zukunft erstatten müssen. Das er dies bisher nicht getan hat, liegt daran, dass bisher niemand einen solchen Antrag stellen wollte.

"Damit eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode im Bundesausschuss beraten werden kann, muss dafür zunächst ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Spitzenorganisationen der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Patientenvertreter." Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise der G-BA

Es mag eine populistische Herangehendweise sein, aber ich bin nicht der erste, der sich angesichts des Elends chronisch-kranker und sterbender Patienten fragt, wer ein Interesse daran haben könnte, dass im G-BA kein Antrag gestellt wird, der es ermöglicht Medikamente aus synthetischem THC in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Quo bono? - Wem nützt es, fragen sich Medienvertreter, Ärzte und Patienten schon seit zehn Jahren!

"Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Krankenkassen gar nicht daran interessiert sind einen solchen Antrag zu stellen. Weil, dann geht ja Geld aus dem System raus und das wollen sie nicht." Patientenanwalt Rainer Kuhlen im Interview mit dem ZDF-Magazin Frontal 21

"Schwerstkranke Patienten können seit acht Jahren Dronabinol verordnet bekommen. Die Erstattung der Kosten mit dem Hinweis auf den gemeinsamen Bundesausschuss zu verweigern, wenn man die Klärung eben dieser Frage selbst blockiert, zeugt von der Ignoranz (der Krankenkassen A.d.A.) gegenüber dem Leidensdruck dieser Patienten." Holger Rönitz, Geschäftsführer der THC Pharm GmbH

Auch Ärzte und Patienten beklagen die Weigerung der Krankenkassen einen Antrag im G-BA einzureichen. Diese geben den schwarzen Peter jedoch an ihre Spitzenverbände weiter. Die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen organisierten Bundesverbände von AOK, BKK und IKK, der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV), die Knappschaft und der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen sehen sich jedoch auch nicht in der Pflicht und verweisen Fragesteller an das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Das BMG hat sich schon Jahre nicht mehr zu THC-Medikamenten geäußert. In Publikationen der Behörde wurde Dronabinol zuletzt 2004 erwähnt. Damals sah sich die Drogenbeauftragte Marion Caspers-Merck außerstande eine Empfehlung für oder gegen das Medikament auszusprechen. Im Auftrag der Bundesregierung erklärte sie, die Studienlage zu THC-haltigen Medikamenten sei "uneinheitlich" und es bestehe weiterer Forschungsbedarf.

Letztlich tragen aus meiner Sicht die Krankenkassen die Verantwortung für den Hungertod ASC-Erkrankter, für unzählige Suizide von Menschen mit chronischen Schmerzen und das andauernde Elend zigtausender Menschen in Deutschland. Den Hinweis auf die Untätigkeit der Politik nehme ich AOK und Co. nicht ab, weil sie ihre Macht und die ihrer Lobbyorganisationen bei anderen Gelegenheiten mehr als einmal unter Beweis gestellt haben.

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Haschisch auf Rezept

Das ZDF-Magazin Frontal21 berichtete am 18.07.2006 von der unbefriedigenden Situation der betroffenen Patienten und dem Kampf Dr. Gastmeiers für die Übernahme der Kosten einer Dronabinoltherapie.

Der Bericht zeigt, wie Vertreter der Krankenkassen ins stocken geraten, wenn man sie auf ihre Untätigkeit im G-BA anspricht und stellt exemplarisch die Schicksale dreier Patienten vor. Auch ein an ACS-Erkrankter kommt zu Wort.

Weitere Texte der Reihe "Cannabis als Medizin"

Teil 1: Kampf für das Recht auf Leben - Cannabismedizin in der Geschichte und warum sie verboten wurde, wie THC wieder ein legales Medikament wurde, die Stärken und Schwächen von Marinol und Dronabinol


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Aktuelle Lesermeinungen

24.09.2009 um 14:05 Uhr | Kommentar von Steffen
Wenn ich Deinen Kommentar richtig verstehe (Dein "Name" ist im Übrigen deutlich über der Spamgrenze und wird nur Außnahmsweise stehen gelassen), dann sollen die "erweiterten Angebote" auch extra Kosten, oder?

Dem stehe ich sehr kritisch gegenüber, weil dies den Hang zur 2-Klassen-Medizin verstärken würde. Wenn eine Behandlung erfolgversprechend und technisch machbar ist, sollte sie allen (unabhängig vom Geldbeutel) zur Verfügung stehen.
24.09.2009 um 13:46 Uhr | Kommentar von Krankenversicherungsverleiche
Ich stand dieser Thematik lange Zeit sehr kritisch gegenüber und bin nach wie vor nicht ohne Vorbehalte. Dennoch überlege auch ich, aufgrund einiger prominenter Fälle, ob die Krankenkassen sich nicht reformieren sollten, um ihr grundsätzliches Angebot deutlich zu erweitern - für jedes Krankenkassenmitglied, das dieses nutzen möchte.
21.8.2008 um 19:54 Uhr | Kommentar von Holger Roenitz
Leider spielt diese Argumentation den Krankenkassen ganz prima in die Hände. Zum einen wird subtil der Wunsch nach Selbstanbau von Kiffern und Patienten vermischt und damit die weitere Erforschung auch der ganzen Pflanze erschwert, weil die Stigmatisierung weiterlebt. Zum anderen werden die Kassen aus der Verantwortung für die Versorgung mit verschreibungsfähigen Cannabinoiden entlassen. Bei Opiaten will man ja auch von der Kasse bezahlte, klar definierte und sehr unterschiedlich einsetzbare Wirkstoffe haben und plädiert nicht für den Anbau von Schlafmohn. Und wenn man die Situation auf den Palliativstationen kennt, kann man doch nicht ernsthaft den Selbstanbau promoten oder glaubst Du, dass die Patienten in der finalen Phase ein Pflänzchen hochpäppeln?

Wir haben uns als teilweise selbst Betroffene zum Ziel gesetzt, Patienten adäquat mit Cannabinoiden zu versorgen und erleben, dass wir im Kampf mit den Kassen so gut wie keine Unterstützung von Leuten bekommen, die lieber selbst anbauen möchten.

Tatsächlich verschlechtert sich dadurch die Situation der Patienten, die nicht mehr mobil oder sowieso cannabis erfahren sind, zusätzlich.

Wenn die Kassen zahlen müssten, könnten wir das auch viel billiger anbieten, mehr Leute versorgen und die ganzen Forschungsprojekte (CBD, ALS; Parkinson...) finanzieren, für die wir (weil die Naturstoffe nicht patentierbar sind) nirgendwo sonst Geld herbekommen. Traurig aber wahr.
Gruss Holger Rönitz

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