Donnerstag, Februar 4, 2010

Polizeikontrolle und Drogenschnelltests

Im Tagesrausch “Polizeikontrolle und Schnelltests” informiert Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik über das richtige Verhalten bei Drogenkontrollen im Straßenverkehr.

Was muß man über Wisch-, Piss- und Schweißtests wissen? Welche Regeln gelten für die Blutentnahme? Was sollte man sagen, was lieber verschweigen.


Im Teil zwei des Interviews über Drogen im Straßenverkehr “Blutprobe und Trunkenheitsfahrt” informiert Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik e.V. über die Nachweiszeiten verschiedener Drogen und erklärte die Folgen positiver Blutproben.

Der erste Teil beschäftigte sich mit dem richtigen Verhalten bei “Polizeikontrolle und Drogenschnelltests“.

Im 3. Teil der Interviewserie “MPU und Führerscheinentzug” erklärt unter anderem, warum selbst diejenigen Konsumenten, die nie berauscht gefahren sind, eine MPU (Idiotentest) fürchten müssen und unter welchen Umständen der Führerschein entzogen wird.


Im folgenden findest Du ein Transscript des Videos. Es gilt das Primat des gesprochenen Wortes!

Transscript des Videos “Polizeikontrolle und Schnelltests”

Steffen Geyer: …Bei mir ist Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik, weil Theo der deutsche Führerscheinpapst ist. Er will zwar nicht gerne so genannt werden, aber dass ist der Mann, an den ich euch verweisen würde, wenn ihr Probleme mit dem Führerschein habt.

Und damit ihr die möglichst nicht kriegt, habe ich Theo gebeten, euch jetzt mal in den nächsten Minuten zu erklären, was wichtig ist zu wissen, was ihr tun und was ihr bitte unterlassen solltet.

Hallo Theo!

Theo Pütz: Hallo Steffen!

Regel Nr. 1 - Ruhig bleiben

Steffen: Ich bin mit dem Auto unterwegs und hinter mir geht das Blaulicht an - große Panik bricht aus.

Theo: Da sollte man erstmal ruhig bleiben.

Bei Kontrollen ruhig und höflich bleiben! Panik verunsichert euch und die Beamten.

Gucken, wenn man Material an Bord hat - ist halt die Frage, wie man damit umgehen sollte.

Wenn man es rausschmeißt, dann hat man sie auf jeden Fall auf den Hacken.

Keine Drogen aus dem Fenster werfen! Das führt mit Sicherheit zu einer Kontrolle.

Regel Nr. 2 - Drogen weg vom Fahrer!

Auf jeden Fall überhaupt nichts groß mitnehmen im Fahrerraum, das wäre zu beachten. Wenn man was mitnimmt am besten im Kofferraum, so dass kein direkter Bezug zur Verkehrsteilnahme hergestellt werden kann.

Drogen nicht im Fahrgastraum transportieren. Aus rechtlichen Gründen ist der Kofferraum besser.

Und dann ist es halt ganz wichtig, auch wenn Besitzdelikte vorliegen, dann geht die Polizei über und ermittelt Konsumgewohnheiten.

Da sollte man grundsätzlich überhaupt keine Angaben zu machen, zu den Konsumgewohnheiten.

Weil ansonsten könnte das allein auf Grund des Besitzes Probleme mit der Führerscheinstelle geben, wenn es Hinweise darauf gibt, dass jemand - ich sag jetzt mal ganz platt - wer wie einmalig konsumiert hat, dann versuchen die Führerscheinstellen immer so einen Missbrauchsverdacht zu konstruieren, um dann halt eine MPU anzuordnen, Drogenscreenings etc. pp.

Steffen: Na - so weit sind wir ja noch nicht.

Regel Nr. 3 - Konsum nie zugeben

Die haben mich gerade angehalten und gefragt: Haben sie Drogen konsumiert? Was sage ich da?

Bin ich ehrlich oder lüge ich die (Polizisten) an? Schadet mir das im Zweifel, wenn ich denen sage “Ich habe nichts genommen.” und die kriegen das dann über eine Blutprobe doch raus?

Theo: Grundsätzlich muss niemand Angaben dazu machen, ob er irgendwas genommen hat.

Keine Angaben zum Konsumverhalten machen. Niemand muss der Polizei bei der Arbeit helfen.

Steffen: Das heißt, ich sage am besten “Ich verweigere die Aussage”? Oder sage ich “Nö!”

Theo: Ja - Man kann natürlich, das ist Situationsabhängig, verneinen. Wenn man in der letzten Zeit keine Drogen konsumiert hat, sollte man das (verneinen) auch tun.

Wer in den letzten Tagen nicht konsumiert hat, sollte die Frage nach dem Konsum verneinen.

Auf weitere Nachfrage - ob z.B. mehr Konsum bestanden hat - sollte man grundsätzlich nichts zu sagen, weil es geht immer nur um den konkreten Anlass, ob im zeitlichen Verhältnis zu der Fahrt Drogen konsumiert worden sind.

Grundsätzlich nie Drogenkonsum einräumen. Egal zu welchem Zeitpunkt - ob jetzt vor zehn Stunden oder vor drei Wochen - grundsätzlich nichts zum Konsum sagen!

Keine Angaben zu früherem Konsum machen. Kein Smalltalk über Hollandurlaube etc.

Steffen: Also entweder “Nein!” oder “Ich verweigere die Aussage!”?

Theo: Richtig.

Polizei fragt: “Haben sie Drogen konsumiert?”
Antwort: “Nein!” oder “Ich verweigere die Aussage!”

Regel Nr. 4 - Schnelltests verweigern

Steffen: Dann sagt der Polizist: “Ja, sie mit ihren langen roten Dreads und das Auto ist auch ganz schön dreckig und hinten ist noch ein Hanfblatt-Aufkleber drauf… Ich würde gern einen Schnelltest machen. Sind Sie damit einverstanden?”

Theo: Grundsätzlich nicht. Weil, in dem Moment steht man in einem Ermittlungsverfahren und da muss man überhaupt keine Angaben zu machen bzw. muss auch nicht irgendwie aktiv mitwirken.

Drogenschnelltests immer verweigern! Man muss der Polizei nicht auch noch helfen.

Ein Schnelltester ist grundsätzlich abzulehnen, weil er letztendlich auch nicht den Konsum nachweisen kann, der in einem direkten Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme steht.

Piss-, Wisch- und Schweißtests sagen nicht, ob ihr breit fahrt, sondern nur, ob gekifft wurde.

Steffen: Jetzt habe ich den Emails immer wieder Leute, die Angst davor hatten, den Schnelltest zu verweigern, weil sie gedacht haben, dass man ihnen das dann negativ anrechnet. Ist das so?

Regel Nr. 5 - Polizisten machen Fehler

Theo: Ich kenne es aus der Praxis, das vielfach gerade in den südlichen Gefilden unserer Bundesrepublik vielfach dann damit gedroht wird, wenn man es nicht macht, dann wird man direkt mitgenommen; dann darf man die nächsten 24 Stunden kein Auto fahren und der Wagen wird abgeschleppt oder sonstige Geschichten.

Bei Kontrollen (insbesondere in Bayern) wird eine Nichtaussage oft wie ein Eingeständnis behandelt. Das ist juristisch falsch, was euch vor Ort nichts nützen wird, weil euch keiner glaubt.

Das ist in der Praxis schon hin und wieder zu beobachten, aber eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Nur - Letztendlich ist der Betroffene derjenige, der den kürzeren zieht.

Im Zweifel setzen Polizisten auch rechtswidrige “Wünsche” durch. Widersprechen aber folgen.

Steffen: … Weil - Polizisten haben Knarren…

Theo: Nicht nur “Knarren” - die setzen das im Zweifelsfall durch.

Regel Nr. 6 - Blut nur mit Richter

Es gab aber vor einiger Zeit eine höchstrichterliche Entscheidung, dass Blutentnahmen grundsätzlich nur mit richterlicher Anordnung durchzuführen sind.

Für die Anordnung einer Blutprobe gibt es nach § 81a Abs. 2 StPO einen Richtervorbehalt.

Steffen: Blutentnahme ist dann quasi der nächste Eskalationslevel, wenn ich den Schnelltest verweigere und die sagen: “Ja, ist uns Wurscht. Wir sind ganz fest davon überzeugt, das Sie gekifft haben.”

Dann wird eine Blutentnahme verlangt? Kann man die verweigern?

Regel Nr. 7 - Blutprobe verweigern

Theo: Grundsätzlich sollte man nicht sein Einverständnis dazu geben.

Steffen: Dann kommt also wieder die berühmte Frage: “Sind Sie mit einer Blutentnahme einverstanden?” Und dann sagt man nein.

Und dann kreuzt der Polizist das irgendwo an und ordnet dann ein Blutentnahme an.

Einer Blutentnahme immer widersprechen! Wer freiwillig ja sagt, kann sich nicht wehren.

Theo: Oder im Zweifelsfall darauf verweisen, dass man nicht damit einverstanden ist, sich aber auch nicht körperlich dagegen wehrt.

Weil, wenn man sie nicht freiwillig zulässt, eine Blutentnahme, dann ist die Polizei, die Ermittlungsbehörde, im Grunde genommen gezwungen, einen Richter anzurufen und sich eine richterliche Verfügung zu holen.

Steffen: Und das empfiehlst du?

Theo: Ja, auf jeden Fall.

Steffen: Also - Wieder für euch zum Merken: Die Blutentnahme verweigern, aber der Anordnung dann Folge leisten, sich nicht dagegen wehren, weil, dann müssen die hinterher die Blutentnahme von einem Richter prüfen lassen.

Wenn ihr dem einfach so zustimmt und die quasi freiwillig abgebt, dann ist das nicht so.

Nicht körperlich gegen die Blutentnahme wehren. Widerspruch führt zu richterlicher Prüfung.

Theo: Richtig. Dann hat man zumindest eine Möglichkeit, in einem strittigen Verfahren darauf zu drängen, dass hier ein Beweisverwertungsverbot besteht, weil die Ergebnisse der Blutanalyse ohne richterliche Anordnung erfolgt sind.

Widerrechtlich entnommene Blutproben dürfen vor Gericht nicht verwendet werden.

Steffen: Was ist mit diesen Pupillentests, die die Polizei macht? Und auf dem Strich gehen und so etwas? Ist das rechtlich relevant?

Regel Nr. 8 - Aussage verweigern

Theo: Das ist unter Umständen rechtlich relevant, aber auch hier ist wieder grundsätzlich zu sagen - Als Beschuldigter, und in dem Moment ist derjenige Beschuldigter, muss er nicht aktiv an seiner Überführung mitwirken. Muss also auch diese Tests nicht machen.

Steffen: Ok. Das heißt, wenn ihr den Test nicht mehr könnt, dann sagt: “Das mache ich nicht.”

Theo: Nein. Auch wenn ihr es im Grunde genommen noch könnt, auch grundsätzlich sagen: “Nein!”

Keine Taschenlampenspiele, keine Koordinationstests - Mitarbeit immer verweigern!

Steffen: Also nicht mitwirken, soweit es das Gesetz zulässt.

Theo: Richtig.

Steffen: Ist eigentlich klar - Ich helfe dem Bäcker ja auch nicht “die Brötchen backen”. Ich kaufe die dann wenn sie fertig sind.

Theo: Richtig - Sonst müsste ich ja auch nur den halben Preis bezahlen.


Soviel für Heute…

Weiter geht es in der nächsten Folge des Tagesrausch u.a. mit den Fragen:

  • Wonach suchen Drogentests?
  • Wie lang sind die Nachweiszeiten?
  • Was droht bei Drogenfahrten?
  • Wer kann mir helfen?

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