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Gedanken über Drogenpolitik, Cannabis und die Legalisierung
9 Kommentare vom 11.02.2010
Der erste Teil des Interviews über Drogen im Straßenverkehr beschäftigte sich mit dem richtigen Verhalten bei "Polizeikontrolle und Drogenschnelltests".
Teil zwei "Blutprobe und Trunkenheitsfahrt" informierte über die Nachweiszeiten verschiedener Drogen und erklärte die Folgen positiver Blutproben.
Im 3. Teil der Interviewserie "MPU und Führerscheinentzug"erklärt Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik e.V. unter anderem, warum selbst diejenigen Konsumenten, die nie berauscht gefahren sind, eine MPU (Idiotentest) fürchten müssen und unter welchen Umständen der Führerschein entzogen wird.
Nachdem es wir uns im ersten Teil der Interviewserie über Drogen im Straßenverkehr ausführlich mit Polizeikontrollen und Drogenschnelltests beschäftigt haben, informiert euch Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik e.V. im Tagesrausch "Blutprobe und Trunkenheitsfahrt" über die Nachweiszeiten verschiedener Drogen im Blut und erklärt, was die straf- und führerscheinrechtlichen Folgen positiver Drogentests sind.
Wir informieren euch außerdem darüber, warum man trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mitunter den Führerschein schon wegen des Besitzes von Cannabis verliert.
Leider bin ich mit dem Transscript des Beitrags noch nicht fertig. Bis dahin gibt es hier erstmal nur die wichtigsten Infos in aller Kürze.
Mir ist kein Produkt bekannt, dass positive Drogenschnelltests 100%ig sicher verhindert. Bei Tests zu schummeln ist nicht strafbar, wird aber unter Umständen im Verfahren negativ gewertet.
Kein Trick und keine Ausrede können euch vor Drogentests im Straßenverkehr schützen. Ziel unserer Infos ist es, die Folgen positiver Drogentest zu verhindern bzw. abzumildern.
THC, der Wirkstoff von Cannabis, ist im Blut bis zu einer Woche nachweisbar. Der Konsum von Speed, Kokain, LSD, MDMA und Ähnliches ist bis zu 2 Tage im Blut nachweisbar.
Bei Bluttests als Folge von Verkehrskontrollen wird immer auf "alle" Rauschmittel getestet.
Findet man Drogen in eurem Blut, wird eine Trunkenheitsfahrt nach §24a StVG oder §316 StGB unterstellt.
Wird mit Geldbuße bis zu 3000 Euro, drei Monaten Fahrverbot und vier Punkten geahndet. Ersttätern drohen 500,- Euro Geldstrafe, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte.
Die Strafe für eine Trunkenheitsfahrt kommt per Post und gilt, wenn ihr nicht widersprecht. Euer Widerspruch wird vom Verkehrsgericht behandelt, das prüft, ob ihr "berauscht" wart.
Die Wissenschaft geht davon aus, dass eine Konzentration von 7-10 ng/ml rauschunwirksam ist. Vor Gericht wird oft schon bei 1 ng/ml auf eine Trunkenheitsfahrt geschlossen und verurteilt.
Einzelne Gerichte haben auch bei höheren Blutwerten für den Angeklagten entschieden.
Bei sehr hohen Werten oder wenn mehrere Substanzen nachgewiesen werden, droht eine hohe Geldstrafe oder 1 Jahr Gefängnis. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Festgestellter Haschischbesitz ist alleine kein Grund die Fahrerlaubnis zu entziehen. Es müssen weitere Tatsachen bekannt sein, die auf eine fehlende Fahreignung hinweisen.
Wer andere Drogen (außer Cannabis) konsumiert, ist grundsätzlich fahrungeeignet. Die Führerscheinstelle wird dann die Fahrerlaubnis bis zum Abstinenznachweis entziehen.
Weiter geht es in der nächsten Folge des Tagesrausch u.a. mit den Themen - MPU (Idiotentest), Führerscheinenztug und Abtinenznachweis.
Der 1. Teil des Interviews über Drogen im Straßenverkehr beschäftigt sich u.a. mit Drogenschnelltests und gibt Tipps für das richtige Verhalten bei Polizeikontrollen.
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