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Steffen Geyer UsualRedAnt Steffen Geyer - UsualRedAnt

Gedanken über Drogenpolitik, Cannabis und die Legalisierung

Weisheit des Tages
The only thing that can save the world is the reclaiming of the awareness of the world. That's what poetry does. (Allen Ginsberg)
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Blutprobe und Trunkenheitsfahrt

9 Kommentare vom 11.02.2010

Der erste Teil des Interviews über Drogen im Straßenverkehr beschäftigte sich mit dem richtigen Verhalten bei "Polizeikontrolle und Drogenschnelltests".

Teil zwei "Blutprobe und Trunkenheitsfahrt" informierte über die Nachweiszeiten verschiedener Drogen und erklärte die Folgen positiver Blutproben.

Im 3. Teil der Interviewserie "MPU und Führerscheinentzug"erklärt Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik e.V. unter anderem, warum selbst diejenigen Konsumenten, die nie berauscht gefahren sind, eine MPU (Idiotentest) fürchten müssen und unter welchen Umständen der Führerschein entzogen wird.


Nachdem es wir uns im ersten Teil der Interviewserie über Drogen im Straßenverkehr ausführlich mit Polizeikontrollen und Drogenschnelltests beschäftigt haben, informiert euch Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik e.V. im Tagesrausch "Blutprobe und Trunkenheitsfahrt" über die Nachweiszeiten verschiedener Drogen im Blut und erklärt, was die straf- und führerscheinrechtlichen Folgen positiver Drogentests sind.

Wir informieren euch außerdem darüber, warum man trotz einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mitunter den Führerschein schon wegen des Besitzes von Cannabis verliert.


Leider bin ich mit dem Transscript des Beitrags noch nicht fertig. Bis dahin gibt es hier erstmal nur die wichtigsten Infos in aller Kürze.

Bei Drogentests betrügen?

Mir ist kein Produkt bekannt, dass positive Drogenschnelltests 100%ig sicher verhindert. Bei Tests zu schummeln ist nicht strafbar, wird aber unter Umständen im Verfahren negativ gewertet.

Drogenkontollen verhindern?

Kein Trick und keine Ausrede können euch vor Drogentests im Straßenverkehr schützen. Ziel unserer Infos ist es, die Folgen positiver Drogentest zu verhindern bzw. abzumildern.

Nachweiszeiten im Blutproben

THC, der Wirkstoff von Cannabis, ist im Blut bis zu einer Woche nachweisbar. Der Konsum von Speed, Kokain, LSD, MDMA und Ähnliches ist bis zu 2 Tage im Blut nachweisbar.

Wonach wird im Blut gesucht?

Bei Bluttests als Folge von Verkehrskontrollen wird immer auf "alle" Rauschmittel getestet.

Folgen positiver Drogentests

Findet man Drogen in eurem Blut, wird eine Trunkenheitsfahrt nach §24a StVG oder §316 StGB unterstellt.

Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG

Wird mit Geldbuße bis zu 3000 Euro, drei Monaten Fahrverbot und vier Punkten geahndet. Ersttätern drohen 500,- Euro Geldstrafe, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte.
Die Strafe für eine Trunkenheitsfahrt kommt per Post und gilt, wenn ihr nicht widersprecht. Euer Widerspruch wird vom Verkehrsgericht behandelt, das prüft, ob ihr "berauscht" wart.

Grenzwert für THC im Blut

Die Wissenschaft geht davon aus, dass eine Konzentration von 7-10 ng/ml rauschunwirksam ist. Vor Gericht wird oft schon bei 1 ng/ml auf eine Trunkenheitsfahrt geschlossen und verurteilt.
Einzelne Gerichte haben auch bei höheren Blutwerten für den Angeklagten entschieden.

Trunkenheitsfahrt nach §316 StBG

Bei sehr hohen Werten oder wenn mehrere Substanzen nachgewiesen werden, droht eine hohe Geldstrafe oder 1 Jahr Gefängnis. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Bundesverfassungsgericht 2002

Festgestellter Haschischbesitz ist alleine kein Grund die Fahrerlaubnis zu entziehen. Es müssen weitere Tatsachen bekannt sein, die auf eine fehlende Fahreignung hinweisen.

Führerscheinverlust wegen Konsums

Wer andere Drogen (außer Cannabis) konsumiert, ist grundsätzlich fahrungeeignet. Die Führerscheinstelle wird dann die Fahrerlaubnis bis zum Abstinenznachweis entziehen.


Weiter geht es in der nächsten Folge des Tagesrausch u.a. mit den Themen - MPU (Idiotentest), Führerscheinenztug und Abtinenznachweis.

Der 1. Teil des Interviews über Drogen im Straßenverkehr beschäftigt sich u.a. mit Drogenschnelltests und gibt Tipps für das richtige Verhalten bei Polizeikontrollen.



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Aktuelle Lesermeinungen

26.04.2012 um 15:47 Uhr | Kommentar von Anonym
Hallo Herr Geyer,

im Internet bin ich auf folgendes Video aufmerksam geworden

Wach auf Deutschland - POLIZEIKONTROLLE - Wie kann ich mich schützen
http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=urXILErMDNQ (Zweiteilig)

Hier wird beschrieben, dass die Beamten unter bestimmten Vorrausetzungen selbst Straftaten beschuldigt werden können. Es wird darauf gestützt, man müsse erst einer Straftat "BESCHULDIGT" sein, um eine Maßnahme nach §81a Stpo durchführen zu lassen. Nach den Machern des Videos ist man bei Aussageverweigerung und Ablehnung aller freiwilligen Tests anscheinend noch nicht Beschuldigter. Ist man denn wirklich so schnell beschuldigter einer Straftat, wenn keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gegeben sind? Man geht davon aus, das die Person nicht aufgrund von Fahrauffälligkeiten verdachtunabhängig in die Kontrolle geraten ist. Falls der Polizist unter diesen Umständen eine Blutprobe entnehmen lässt, sei dies rechtwidrig und er wäre belangbar. Eine Richterliche Beantragung bliebe in diesem Fall für den Beamten nicht ohne Konsequenzen, da keinerlei Beweise bzw hinreichende Indizien vorhanden wären, die eine Blutentnahme rechtfertigen würden. Haben die Leute in diesem Video recht, oder haben sie sich etwas zusammengereimt?

Wie sieht es aus, wenn die oben genannten Gegebenheiten erfüllt sind, der zu Kontrollierende aber einen Eintrag in sein Erziehungsregister wegen Cannabisbesitz in geringer Menge hat, dass eingestellt wurde? Begründet dies einen konkreten Anfangsverdacht, der den zu Kontrollierenden zum Beschuldigten machen würde?

Mit Freundlichen Grüßen
Anonym

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