Dienstag, Juli 1, 2008

Kampf für das Recht auf Leben

Teil 1 der Artikelserie über Cannabis als Medizin

Am 15.10.2008 werden im Gesundheitsausschuss des Bundestages Befürworter und Gegner einer Legalisierung von Cannabis als Medizin aufeinander treffen. Der für diesen Tag erwartete öffentliche Schlagabtausch wird der vorläufige Höhepunkt des jahrelangen Kampfes schwerstkranker Patienten, die sich von der “verbotenen Medizin Marihuana” Linderung ihrer Leiden versprechen.

Cannabismedizin in der Geschichte

Cannabis gehört zu den ältesten Heilpflanzen des Menschen. Schon vor mindestens 5.000 Jahren wurde es im alten China gegen Malaria, Rheuma und Menstruationsbeschwerden eingesetzt. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts war es eine der meistverschriebenen Medikamente. Cannabis wurde gegen Schmerzen geraucht oder Wickel mit Hanfblüten gegen Entzündungen und Hautkrankheiten verordnet. Hanf half bei der Geburt und erleichterte die Stunden vor dem Tod.

Dennoch erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO 1954, dass Cannabis keinerlei therapeutischen Nutzen habe. Mit der Verabschiedung der “UN Single Convention on Narcotic Drugs” im Jahr 1961 wurde Cannabismedizin “endgültig” weltweit illegal. Auch in Deutschland durften Ärzte ihren Patienten fast 40 Jahre keine Cannabismedikamente verschreiben.

THC wird legales Medikament

Marinol - Medikament aus sythetischem THC Marinol, wie es in den USA erhältlich ist

Am 01.02.1998 trat jedoch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in Kraft die dies ändern sollte.
Auf Druck der USA hatte die damalige CDU-FDP-Regierung unter Helmut Kohl den Cannabishauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) aus der Anlage I des BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) gestrichen und in die weniger streng reglementierte Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen. Durch diesen Schritt sollte es möglich gemacht werden, dass Medikament Marinol zu importieren.

Marinol ist ein Produkt der US-Firma Solvay Pharmaceuticals und besteht zu mehr als 90 Prozent aus THC. Der Hersteller bewirbt es mit den Worten:

“Marinol is not marijuana. Marinol does not contain the additional chemicals and impurities associated with marijuana.”
(etwa: Marinol ist kein Marihuana. Marinol enthält keine der anderen Chemikalien und Verunreinigungen die man mit Marihuana verbindet.) Solvay Pharmaceuticals Inc.

Probleme mit Marinol und Dronabinol

Und genau darin liegen die Stärken und Schwächen des Medikaments. Einerseits machte es die Beschränkung auf den Hauptwirkstoff überhaupt erst möglich, dass das Medikament die Zulassung der US Food and Drug Administration (FDA) erhielt. Es darf in den USA legal bei AIDS- und Krebspatienten gegen Gewichtsverlust und Übelkeit im Rahmen einer Chemotherapie eingesetzt werden.
Andererseits war schon bei der Markteinführung klar, dass Marinol deutlich schlechter und bei weniger Patienten wirkt, als natürliches Cannabis. In diesem sind nämlich neben THC noch mindestens 60 andere Cannabinoide enthalten, die ebenfalls am Therapieergebnis beteiligt sind.

Seit der Gesetzesänderung von 1998 wird in Deutschland ein Marinol sehr ähnliches Präparat verkauft, das den Namen Dronabinol trägt. Für Dronabinol wird das Cannabidiol (CBD) aus THC-armem Nutzhanf extrahiert und chemisch in THC umgewandelt. Allerdings ist Dronabinol kein “ordentliches Arzneimittel” und deshalb nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. In aller Regel weigern sich deshalb die deutschen Krankenkassen die Kosten einer Dronabinolbehandlung zu bezahlen, die sich immerhin auf 300-600 Euro pro Monat belaufen.

Zum Problem der schlechteren Heilungsquote von THC-Präparaten im Vergleich zu natürlichem Cannabis kommt so auch noch ein finanzielles. Viele Patienten können sich Dronabinol schlicht nicht leisten. Wer an Krebs, AIDS, Multiple Sklerose oder Epilepsie leidet, kann fast nie über Managergehälter verfügen. Meist müssen die Betroffenen mit Harz IV oder einer Berufsunfähigkeitsversorgung auskommen.

Die legale Versorgung mit THC blieb so für die meisten Patienten ein Traum.

Weitere Texte der Reihe “Cannabis als Medizin”

Teil 2: Wenn Krankenkassen töten - Dronabinol ein 2-Klassen-Medikament? Warum 1g sythetisches THC soviel kostet wie 5g natürliches THC, Lebensbegrenzung durch Verhungern - wie Dr. Gastmeier gegen die AOK kämpft, Kassengeiz kostet Menschenleben.