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Gedanken über Drogenpolitik, Cannabis und die Legalisierung

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Eigenanbau für Cannabispatienten

3 Kommentare vom 01.11.2011

Obwohl Günther Weiglein zu den gerade einmal rund 60 Deutschen gehört, die natürliches Cannabis als Medizin mit einer Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG nutzen "dürfen", wendet er sich heute mit einem Hilferuf an euch.

Der seit einem unverschuldeten Motorradunfall unter chronischen Schmerzen leidende Würzburger kann sich sein Apothekenmarihuana nämlich nicht leisten, da die Krankenkasse die Übernahme der Kosten von 14,40 Euro pro Gramm verweigert. Günther verklagt die Bundesopiumstelle nun darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird.

Rede von Günther Weiglein auf der Hanfparade 2010 Rede von Günther Weiglein auf der Hanfparade 2010 (große Version)

Für diesen sicher nicht alltäglichen Prozess hat Günther mit dem Rechtsanwalt Mathias Schillo einen äußerst kompetenten Beistand gefunden.
Der in Potsdam lebende Schillo ist Spezialist für Verwaltungsrecht und hat bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt. So vertrat er in den Jahren um die Jahrtausendwende die chinesischstämmige Mu-Ju Kim, die wegen einer in Asien häufigen genetischen Varianz keinen Alkohol verträgt und vor Gericht durchsetzten wollte, dass sie ein Recht auf Rausch ergo das Recht auf Cannabis habe.

Leider ging Kim damals irgendwann die finanzielle Luft aus und das Verfahren verlief letztlich ohne Ergebnis.

Damit dies im Fall "BfArM gegen Günther Weiglein" nicht passiert, verzichtet Mathias Schillo bis zu einem endgültigen Urteil auf sein Anwaltshonorar! Trotzdem entstehen Günther (und einem weiteren in den Fall eingebundenen Patienten) Verfahrens- und Gerichtskosten, die auf Dauer nicht von den Betroffenen alleine geschultert werden können.

Mit der Veröffentlichung des aktuellen Tagesrauschs beginnt deshalb auch eine Spendenaktion zugunsten der gerichtlichen Durchsetzung des Rechts von Cannabispatienten auf den (im Vergleich zum ApothekenMarihuana wesentlich kostengünstigeren) Eigenanbau.

Spendenkonto für Günthers Prozesskosten

Überweist eure Spende an:

Im Interview mit Günther und seinem Anwalt Mathias Schillo diskutieren wir die Erfolgsaussichten des Verfahrens und gehen der Frage nach, wie ein Erfolg den Zugang zu Cannabismedizin erleichtern würde.

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Aktuelle Lesermeinungen

21.04.2012 um 19:31 Uhr | Kommentar von Manuela
Dem Kommentar von Warum muss ich widersprechen.
Da dieser Schritt für uns einer der einzigen umwelt-, und sozialwirt-, und -wissenschaftlich erfolgreiche Wege ist für den Bürger zu einem vernünftigen Recht zu kommen. Warum sich kriminalisieren lassen? Lieber mit dem Staat eine Lösung finden, und der eigenanbau ist hierbei eine Lösung die auch aus ökologischer sicht, sowie auf dem gebiet der Schmerztherapie offensichtliche Erfolge versprechen kann. Der deutsche staat soll seinen bürgern dienen, den der bürger bürgt schließlich. Hier den Menschen eigenverantwortlich seine therapie weiterführen zu lassen ist eine höchst reife Vorgehensweise. Alles Gute Herr Weiglein, ich bin auf dem gleichen weg. Manuela
19.01.2012 um 17:43 Uhr | Kommentar von ganja-friend
wenn ich den kommentar oben lese, wird mir schlecht, hast du schon mal was von präzedenzfällen gehört? sicher kann er sich schon glücklich schätzen das er überhaupt einer der patienten ist dem die genehmigung vorliegt cannabis aus der apotheke zu beziehen, andere warten jahre darauf.....aber ich denke es geht nicht nur alleine darum und nicht nur um ihn, hier soll ein präzedenzfall geschaffen werden, und das wäre schon ein fortschritt!!
15.01.2012 um 20:14 Uhr | Kommentar von Warum
Dieser Einzelfall ist natürlich traurig, aber wenn er die Kohle für medizinisches Gras nicht hat und auf normale Schmerzmittel verzichtet, dann hat er ganz einfach Pech gehabt.

Es ist mir ein Rätsel warum du hier mit nem tragischen Einzelfall so ein Aufsehen erregen willst.
Von denen haben wir mehr als genug, einer schlimmer als der andere

Zum heulen oder? Aber nicht zum Werbung machen weil man ja einen ach so guten Zweck vertritt

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