Steffen Geyer UsualRedAnt Steffen Geyer - UsualRedAnt

Gedanken über Drogenpolitik, Cannabis und die Legalisierung

Weisheit des Tages
Ich habe in meinem Leben schon viel durchgemacht. Vor allem Nächte. (Andreas Hartmann)
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Straffrei kiffen in Viersen

32 Kommentare vom 18.12.2008

Die Polizei in Viersen hat einen Anti-Kiffer-Flyer veröffentlicht, bei dessen Lektüre mir die Haare zu Berge standen.

Die behaupten doch glatt, dass sich jeder strafbar machen würde, der in einem niederländischen Coffeeshop einen Joint genießt.

Dabei ist es in Wirklichkeit so, dass es in Deutschland nicht verboten ist, Betäubungsmitteln zu konsumieren.

Es ist von Kommentatoren des Betäubungsmittelgesetzes wie von Richtern anerkannt, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne zu besitzen.

Das ist von praktischer Bedeutung, weil aus diesen Gründen aus einem positiven Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung geschlossen werden kann - solange keine anderen strafbaren Umstände wie die berauschte Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen.

Kiffen? - Flyer der Polizei Viersen Anti-Kiffer-Flyer der Polizei Viersen

In der heutigen Ausgabe des Tagesrausch stelle ich den Flyer der Kreispolizeibehörde Viersen zur Strafbarkeit des Kiffens vor und erkläre insbesondere für interessierte Beamte die tatsächliche Gesetzeslage.

Im Video wird der Körner Kommentar zum Betäubungsmittelrecht, Arzneimittelrecht zitiert, den mit Sicherheit die meisten nicht zu Hause haben, weil er mit über 100,- Euro zu teuer ist. Den für meine Argumentation wichtigsten Teil zitiere ich deshalb hier nochmal in Textform.

§29 RZ 802 ff.

Das deutsche Strafrecht ist vom dem Prinzip der Straflosigkeit von Selbstschädigungen beherrscht. Wer mit BtM ... seine Gesundheit schädigen, .... bleibt ebenso straflos wie derjenige, der gegen seine heilbare Krankheit nichts unternimmt, weil er sterben will.

...
Die verschiedenen Konsumformen wie Essen, Trinken, Schlucken, Schnupfen, Rauchen, Injizieren, Inhalieren, Schnüffeln etc erfüllen also weder den Tatbestand des Erwerbs noch des Besitzes.

...
Strafbarer Besitz ist nicht jeder Zugang zu BtM, sondern nur, wenn dem Konsum eine eigene Verfügungsmacht vorausgeht, nur wenn dem Konsum eine Anlegung von BtM-Vorrat vorausgeht.

...
Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines Herrschaftsverhältnisses liegt aber noch kein Besitz vor, wenn der Täter von einem Dritten das BtM nur zum sofortigen Genuß erhält und er tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (BGH ...)

...
Das Mitrauchen von Haschischzigaretten ist nur dann strafbarer Mitbesitz, wenn eine Raucherrunde die BtM gemeinsam bezahlt, angeschafft und geraucht hat (OLG Karlsruhe ...). Bei einer Haschischraucherrunde ist zu unterscheiden: Ein Gastgeber, der allein oder gemeinsam mit anderen Haschisch hat anschaffen lassen, bezahlt und aufbewahrt hat, besitzt. Läßt er einen Joint an einen nicht besitzenden Gast weiterkreisen, so gibt er zwar keine BtM ab, überläßt aber eigenhändig oder mittelbar durch andere Teilnehmer der Runde BtM allein oder mittäterschaftlich zum Gebrauch (...).

...
Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen Besitzer reicht, kann mangels Besitzes auch nicht zum Verbrauch überlassen, sondern konsumiert straflos und gibt an den Besitzer weiter oder zurück (...). Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen ebenfalls nicht Haschisch besitzenden Gast weitergibt, konsumiert, besitzt aber nicht, überläßt zum Gebrauch...”

Körner Kommentar zum Betäubungsmittelrecht, Arzneimittelrecht §29 RZ 802 ff.



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Aktuelle Lesermeinungen

29.08.2011 um 12:55 Uhr | Kommentar von Benjamin
Hallo, ich wurde neulich von der polizei kontrolliert und sie haben bei mit im Geldbeutel ein leeres Tütchen mit "Anhaftungen von Cannabis" gefunden. Heute stand bei mir die Polizei vor der Tür und hat gesagt ich muss aussage machen wegen Besitz von Cannabis. Als sie das Tütchen bei mir gefunden haben, hab ich gesagt, dass ich es von nem freund hab. Was kann mir da jetzt passieren?
02.08.2011 um 08:28 Uhr | Kommentar von Alex
Hi Steffen,
dieses Video ist eines der Klassiker, die man sich ab und zu, um den eigenen Wissensstand aufzufrischen, ansehen kann.
Das kommt gleich nach dem Zweiteiler zur Polizeikontrolle auf Demos.
Weiter so!
03.03.2011 um 16:35 Uhr | Kommentar von Anonym
Dieses Video ist echt geil!!! Find ich gut, dass jemand das so schön auf den Punkt bringt. Ich hätts nie besser sagen können.
Gute Arbeit Steffen. Weiter so.
06.07.2010 um 23:11 Uhr | Kommentar von Peter
Hallo,
ich bin zu zeit 16 Jahre alt und wurde letztens beim Kleben von Aufklebern erwischt. Dabei hat man ein leeres Baggy und Papers bei mir gefunden. Das Baggy haben die dann mitgenommen und die Papers habe ich zurückbekommen. Zu den Aufklebern haben die nur gesagt, dass wenn ich die entferne, werde ich keine Anzeige bekomme. Das habe ich dann auch gemacht, nur zu dem Baggy haben die nicht gesagt.
Jetzt ist meine Frage, ob da noch irgendetwas nachkommt oder nicht. Von einem bekannten habe ich gehört, dass man eine Drogenberatung mit machen muss. Ich bin sonst vorher noch nie im Zusammenhang mit irgendwelchen Drogen aufgefallen.
31.03.2010 um 23:23 Uhr | Kommentar von fotorollo
Flyer hin oder her, ich werde trotzdem meine Tüten weiterhin buffen. Wen soll das schon abschrecken?

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