Die Polizei in Viersen hat einen Anti-Kiffer-Flyer veröffentlicht, bei dessen Lektüre mir die Haare zu Berge standen.
Die behaupten doch glatt, dass sich jeder strafbar machen würde, der in einem niederländischen Coffeeshop einen Joint genießt.
Dabei ist es in Wirklichkeit so, dass es in Deutschland nicht verboten ist, Betäubungsmitteln zu konsumieren.
Heute ging vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) ein Prozess zu Ende, der vor mehr als zwei Jahren auf der Hanfparade 2006 seinen Anfang nahm. Damals hatten die Veranstalter die Abschlusskundgebung der traditionsreichen Legalisierungsdemonstration mit rund 10.000 Nutzhanfpflanzen in ein öffentliches Hanffeld verwandelt.
Es gelang mir, das Gericht davon überzeugen, dass die öffentliche Zurschaustellung von Nutzhanf keine Verurteilung wegen illegalen Anbaus von Cannabis rechtfertigt. Das Verfahren wurde daraufhin ohne Auflagen eingestellt.
Nutzhanf und Logo der Hanfparade 2006
Obschon ich damit keinen echten Freispruch erreicht habe, bin ich über den Ausgang des Verfahrens glücklich und möchte mich nochmals bei allen Spendern bedanken.
Dieser Artikel informiert über die Vorgeschichte, den Verlauf und die Spendenaktion des Prozesses gegen Steffen Geyer, wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Cannabispflanzen vor dem Brandenburger Tor anläßlich der Hanfparade 2006 am 05.08.2006 in Berlin.
Um meine Position bei den Geschehnissen des 05.August 2006 zu schildern, muss ich einige Jahre früher beginnen.
Ich arbeite seit 2001 an der Organisation der Hanfparade mit und bin seit 2002 im Vorstand des veranstaltenden Vereins Bündnis Hanfparade e.V. aktiv.
Schon in den Jahren 1997-2001 gab es polizeiliche Probleme mit Faserhanf auf der Hanfparade. Da ich die Geschehnisse damals jedoch nur als Demonstrationsteilnehmer und damit aus einem gewissen Abstand wahrnahm, möchte ich mich auf die Zeit nach 2001 beschränken, in der ich als “Verantwortlicher” einen genaueren Blick auf Anlass und Verlauf polizeilicher Maßnahmen während der Hanfparade habe.