Dienstag, Mai 20, 2008

10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor

Dieser Artikel informiert über die Vorgeschichte, den Verlauf und die Spendenaktion des Prozesses gegen Steffen Geyer, wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Cannabispflanzen vor dem Brandenburger Tor anläßlich der Hanfparade 2006 am 05.08.2006 in Berlin.


Was ist geschehen? Vorgeschichte und Urteil

Zur Hanfparade 2006 wurde von den Veranstaltern der Parade (also in erster Linie mir) ein Nutzhanffeld aus gut 10.000 Pflanzen vor dem Brandenburger Tor aufgebaut.
Obwohl diese Aktion vorher nach bestem Wissen und Gewissen geplant und mit den zuständigen Behörden (Polizei Berlin, Versammlungsbehörde, Bundesinnenministerium) abgesprochen wurde, wurde das Feld am Morgen der Hanfparade auf telefonische Weisung der Staatsanwältin Kaulbach, erteilt an den LKA-Beamten Kriminalhauptkommisar Freund, beschlagnahmt. Dieses Vorgehen wurde wie folgt begründet:

Auszug aus dem Protokoll des KHK Freund:

“Aufgrund der Tatsache dass
- die vorhandenen Pflanzen eingetopft vorgefunden wurden,
- durch den Veranstalter auch keinerlei Vorkehrungen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte getroffen worden waren,
- die Ausstellung der Pflanzen in der genannten Form vor dem Hintergrund der Zielrichtung der Veranstaltung auch als Aufforderung an die Teilnehmer, sich eigenständig zum Zwecke des Konsums Pflanzenteile anzueignen, verstanden werden konnte,
- letztlich anhand der vorgelegten Schreiben in polnischer bzw. englischer Sprache auch nicht deren Inhalt bzw. Echtheit in der zur Verfügung stehenden Zeit einschätzbar war
- und zudem auch keine Sicherheit darüber bestand, ob es sich bei den vorgefundenen Pflanzen tatsächlich um die in den (vorausgesetzt echten) Papieren genannten handelt,

wurde diesbezüglich gegen 12:10 Uhr … die Beschlagnahme … wegen eines Verstoßes gegen das BtMG angeordnet.”

Die im Vorfeld getroffenen Absprachen erklärte Herr Freund kurzerhand für ungültig.

Die Polizei beschlagnahmte daraufhin mehrere Tausend Pflanzen mit einem Gesamtgewicht von 155 kg. Eine spätere Analyse im Auftrag des BKA ergab, dass der THC-Gehalt unter der Nachweisgrenze lag. Die Pflanzen hatten jedoch einen CBD-Gehalt von 0,41 Prozent, woraus die Lebensmittelchemikerin Frau El-Khandra-Kluth in ihrem Gutachten schloss, dass es sich zweifelsfrei um Nutzhanf handelt.

Am 19.5.2008, knapp 2 Jahre nach der Tat, folgte das Amtsgericht Tiergarten (Berlin) der Argumentation von Herrn Freund und verurteilte den Anmelder der Hanfparade 2006, Steffen Geyer - halt mich, in einem Schnellverfahren, ohne den Angeklagten überhaupt zu hören, zu 600 Euro Geldstrafe wegen Verstoß gegen das BtmG.


Wieso das Gericht das “durfte”?

Weil ich nicht rechtzeitig vor Gericht erschienen bin!
Zwar hab ich mich schon kurz nach fünf aus dem Bett gequält, bin noch mal meine Stellungnahme durchgegangen, hab letzte Kopien von relevanten Schriftstücken gemacht etc. Im entscheidenden Moment hat mich aber mein Glück verlassen und ich habe meinen Ausweis verpeilt.
Dummerweise kommt man ohne Lichtbildausweis gar nicht erst ins Gericht rein, weshalb ich, als ich meinen Fehler bemerkte, mal eben wieder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln quer durch Berlin gurken durfte, um den Ausweis zu holen.

Natürlich habe ich meinem Anwalt Lüko Becker das per Telefon mitgeteilt und der hat vor Gericht um Verständnis gebeten. Leider hatte der Richter keine Lust auf mich zu warten und hat mich, 5 Minuten bevor ich es wieder bis zum Gericht nach Moabit geschafft hatte, in Abwesenheit verurteilt.

Sicher kann ich dennoch niemandem außer mir die Schuld daran geben, dass es nicht zu einem klassischen Schlagabtausch vor Gericht gekommen ist, ce la Scheiße gelaufen! Mein Anwalt fand das jedoch gar nicht so tragisch, weil der Richter eh hatte durchblicken lassen, dass er mich in jedem Falle verurteilt hätte. So ging’s halt etwas schneller ;(

Eigentlich hatte ich gehofft, den Richter durch meine Verteidigung davon zu überzeugen, dass ich alles in meiner Macht stehende unternommen habe, um mich rechtskonform zu verhalten. Dies hätte eine Verurteilung unwahrscheinlich gemacht und voraussichtlich die Einstellung des Verfahrens wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums oder der geringen Schuld nach sich gezogen (”Freispruch 2. Klasse”).


Was passiert nun? Mögliche Szenarien

Natürlich kann ich den Strafbefehl über 600,- Euro anfechten. Dann würde es doch noch zu einer umfangreicheren Verhandlung kommen. Leider muss ich davon ausgehen, dass man mich unabhängig von irgendwelchen Zeugenaussagen erstinstanzlich verurteilen wird. Deshalb scheint schon jetzt klar, dass ich in die nächste Instanz (Landgericht) gehen müsste. Laut meinem Anwalt muss ich dann zu den bisher entstandenen Kosten von 500,- Euro noch einmal rund 2000,- Euro Anwalts- und Gerichtskosten einplanen.

Geld das ich nicht habe!

Wenn ich den Strafbefehl hingegen akzeptiere, dann bin ich ein vorbestrafter BtM-Täter und habe bei allen zukünftigen Verfahren deutlich schlechtere Karten.

Die Situation ist echt ungemütlich für mich. Schon jetzt stehe ich (als Privatperson) bei meinem Anwalt mit 300,- Euro in der Kreide, obwohl es bei dem Verfahren nicht um mein Privatvergnügen geht, sondern um eine Hanfparade. (Die Anzahlung für den Anwalt in Höhe von 200,- Euro habe ich mir bei meinen Eltern geborgt. Die wollen die aber auch irgendwann wieder haben.) Wenn ich zu den Anwaltskosten noch die 600,- Euro Strafe rechne, dann bezahle ich 1100,- Euro, weil ich “so blöd war, auf der Hanfparade 2006 den Versammlungsleiter zu spielen”. Echt prickelnd, wenn man für seine ehrenamtliche Legalisierungsarbeit so “belohnt” wird!

*kotz*

Jetzt werden sicher einige sagen: Ach Quatsch - Die Kohle für die nächste Instanz kriegst du doch locker über Spenden zusammen!

Und dann? Führe ich in den kommenden Monaten einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang, der viel Geld kostet und bei dem mir am Ende vielleicht sogar eine höhere Strafe droht?

Wer spendet denn für so was? Ich hab ja noch nicht einmal die 500,- Euro für die erste Instanz zusammen bekommen…

Wäre es nicht geschickter zu versuchen, die aktuell 1100,- Euro Kosten zusammen zu kratzen und die Vorstrafe zu akzeptieren?

Aber die Prohibitionisten gewinnen lassen ist auch doof… Und wer spendet denn Geld an einen Typen, der schon verloren hat? Ich weiß nicht einmal, ob ich mir in dieser Situation was spenden würde.

Wenn ich in den letzten Tagen mit Leuten über den Prozess geredet habe (und das habe ich fast den ganzen Tag getan), dann war die eine Hälfte für Kämpfen und die andere für Aufgeben. Zumindest konnten aber alle verstehen, dass ich nicht genug eigenes Geld habe, um einen Fortgang des Prozesses selbst zu bezahlen. Ich habe auch schon 50,- Euro Spende erhalten und eine weitere soll auf dem Weg auf mein Konto sein.

Wie seht ihr das? Für teueres Geld weiter kämpfen? Würdet ihr dafür Kohle locker machen? Oder würdet ihr euch lieber mit einer Spende an meinen bisherigen Kosten beteiligen? Wäre doch doof, wenn ich mich bei jeder zukünftigen Pro-Hanf-Veranstaltung fragen müsste, ob ich am Ende wieder 1100,- Euro dafür bezahlen muss, dass ich für die gute Sache aktiv bin.


Ich biete folgendes an:

Ich diskutiere die Situation so ausführlich wie ihr es gerne hättet. Parallel dazu werde ich in den kommenden 24 Stunden hier die ganze Geschichte möglichst ausführlich darstellen, die Ermittlungsakten und meine Stellungnahme veröffentlichen usw.

Außerdem werde ich auf der Seite einen Spendencounter bereitstellen. Mein Plan sieht bisher vor:

  1. Wenn weniger als 1100 Euro Spenden zusammen kommen, dann lasse ich meinen Anwalt noch das arbeiten, was er mit den bisher in Rechung gestellten 500,- Euro noch machen kann und akzeptiere im Zweifel lieber den Strafbefehl.
  2. Wenn zwischen 1100 und 1600 Euro zusammen kommen, verhandle ich mit meinem Anwalt, wie weit wir mit dem Geld kommen können und sehe zu dass ich im Zweifel den Rest des Geldes für die Landgerichtsverhandlung irgendwie selbst aufbringen kann.
  3. Wenn tatsächlich mehr als 1600 oder gar die nötigen 2500,- Euro zusammen kommen, dann werde ich (auch für euch) weiter darum kämpfen, dass ich vom Vorwurf des illegalen Anbaus von BtM freigesprochen werde.

Spendenkonto

Achtung! Da ich den Prozess wegen illegalen Cannabisanbaus gewonnen habe, sind weitere Spenden zum Glück nicht von Nöten.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen Geyer