@Anonymous: geh mal ne seite zurück und dann das nächste Topic anklicken, dort ist auch dein Eintrag
11.02.2010 um 18:57 Uhr | Kommentar von Steffen
Die Kommentare sollten aber da auftauchen, wo ihr sie schreibt... Wenn nicht, dann ist irgendwo ganzschön der Wurm drin ;)
16.02.2010 um 23:12 Uhr | Kommentar von Anonym
Trunkenheitsfahrt nach §316 StBG Bei sehr hohen Werten oder wenn mehrere Substanzen nachgewiesen werden, droht eine hohe Geldstrafe oder 1 Jahr Gefängnis. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
§316 gibts nur, wenn Ausfallerscheinungen in der Fahrweise (Schlangenlinien, Falsch blinken etc) vorliegen. Nicht bei Auffälligkeiten (rote Augen, Zittern, undeutlich sprechen). Die Höhe der festgestellten Werte spielen keine Rolle.
23.02.2010 um 02:17 Uhr | Kommentar von Anonym
Mir wurde vor 2 Jahren einmal bei einer Alc Trunkenheitsfahrt bei 2 promille für 12 Monate entzogen. Für die wiedererteilung musste ein positives MPU gutachten vorgewiesen werden. Der FE bleibt 10 Jahre in den Akten gespeichert.
Das ich nochmal mit Alc im Blut angehalten werde halte ich für ausgeschlossen, da ich aus dem Vorfall gelernt habe und nichts mehr trinke wenn ich auto fahre.
Ich Kiffe aber regälmäßig. Ein Drogentest beim fahren wäre wohl auch bei vorabendlichem Konsum trotzdem positiv. Gehe ich richtig mit der Annahme, dass auch bei geringen Werten THC eine erneute MPU wegen der Vorgeschichte (Alc MPU) wohl angeordnet werden würde? Oder spielt die alte Alc MPU hier keine Rolle - wovon ich aber nicht ausgehe.
09.07.2010 um 12:31 Uhr | Kommentar von maik2000
Hallo
mein kleiner bruder kifft jeden freitag abend und fährt dann erst wieder montags auto. kann ihm da auch schon was passieren. ich meine wenn er dann montags morgen pissen muss.
gruss maik
09.07.2010 um 14:52 Uhr | Kommentar von Steffen
@Maik: Zunächst sollte dein Bruder Piss- und Schweißtests IMMER verweigern. Das Problem dieser Tests ist, dass sie nicht nach THC sondern nach den Abbauprodukten suchen und die können noch mehrere Wochen nach dem letzten Konsum vorhanden sein/nachgewiesen werden.
Bei einer Blutprobe kommt voraussichtlich heraus, dass dein Bruder mehr als 48 Stunden nach dem Konsum kein aktives THC mehr im Blut hat. Leider kann man sich darauf aber nicht zwingend verlassen. Theo kennt einen Fall, bei dem 13 Tage nach dem (zugegeben intensiven) letzten Konsum noch THC im Blut gefunden wurde. Aber in aller Regel sollten 48 Stunden für auch strafrechtlich nüchternes Fahren ausreichen.
Mit hanfigen Grüßen Steffen
25.01.2012 um 05:50 Uhr | Kommentar von reinhard
hallo,ihr seid sehr informativ,meine meinung ist,0,0 promille im strassenverkehr ist ok,totales alkoholverbot ,dafür aber eine kleine menge cannabis am steuer tolerieren,so um die 0,3 bis 0,5 gram weed geraucht könnte man ohne zweifel dulden,voraussetzung das der fahrer mindestens eine stunde nach dem joint wartet,und dann erst losfährt,es wäre sicherlich unbedencklich,alkohol,koks,heroin ,bzw tabletten sind gefährlich,wenn cannabis mit anderen drogen ala michkonsum eingefahren werden,daher,paar züge vom joint förden die fahrtauglichkeit,aber bitte ohne alk und anderes,schade das wir gesetze haben,die kiffern die fähigkeit zum fahren unterstellen,kiffer fahren in der regel meist sehr gut und unfallfrei,das schlimme ist aber, das kiffen als schlimmer angesehen wird wie volltruncken,schade eigentlich. gruss reinhard
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