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Gedanken über Drogenpolitik, Cannabis und die Legalisierung

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26 Lesermeinungen zu "Polizeikontrolle und Drogenschnelltests"

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Bisher 26 Kommentare von Lesern

03.02.2010 um 15:42 Uhr | Kommentar von hub
Die Frage, ob man sich verdächtig macht, wenn man den Schweiß-/Pisstest ablehnt, ist ziemlich schwammig und schlecht beantwortet, wie ich finde. Habt ihr nicht vielleicht stattdessen ein paar plausible Erklärungen, die man nutzen könnte, um sich heraus zu reden, warum man das nicht machen will?

Und wie groß sind die Chancen das kein Richter bei der Blutentnahme dabei ist oder die Blutentnahme garnicht oder erst spät freigibt?
03.02.2010 um 15:57 Uhr | Kommentar von sebb
Hi Steffen!

gibt es nicht irgendein Urteil vom BVerG oder einem OLG das besagt, dass ein gelegentlicher Cannabiskonsument nicht grundsätzlich ungeeignet ist ein KFZ zu führen. Warum hat das keine Auswirkungen auf MPU Erteilungen und Screenings?
03.02.2010 um 16:19 Uhr | Kommentar von Noplebs46
Natürlich macht man sich verdächtig, wenn man den Test ablehnt. Man macht sich sogar verdächtig, wenn man ihn nicht ablehnt. Habe ich selber erlebt. Bin mit einem Kollegen in HH unterwegs. Der Kollege nimmt keine illegalen Drogen, egal welcher Art. Deshalb kann er bei Kontrollen auch ganz locker sein. Kurz vor der Kontrolle war er noch mal auf der Toilette und hatte jetzt Schwierigkeiten ne`Urinprobe abzugeben. Freiwillig hat er einen Bluttest angeboten. Die Polizei meinte dann, das er sein Auto aber dann 24 Stunden stehen lassen müsste, bis das Ergebnis vorliegt. Die haben uns solange festgehalten, bis er endlich pinkeln konnte. Der Test war natürlich negativ. Aber meine Erfahrungen sind eben dahingehend, dass man der Willkür dieser Leute hilflos ausgeliefert ist. Was dürfen die eigentlich tatsächlich tun und was nicht? Das würde mich mal interessieren.
04.02.2010 um 13:54 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola!

@hub: Folgt man den Buchstaben des Gesetzes, dann darf eine verweigerte Aussage (und nichts anderes ist ein verweigerter Schnelltest) nicht negativ angerechnet oder gar als Schuldeingeständnis gewertet werden. Dass dies in der Praxis oft anders ist - darauf weisen wir im Video extra hin.

Nach meinen Erfahrungen gibt es jedoch keine Ausreden, die einen Polizisten davon abbringen würden, einen schlimmen schlimmen Drogenkonsumenten in dir zu sehen, wenn er dies denn will.

Wir haben deshalb im Video darauf verzichtet und beschränken uns lieber auf rechtliche Tipps, die helfen können, die Folgen einer (positiven) Drogenkontrolle abzumildern.

@sebb: Bitte habe noch ein paar Tage Geduld.

Zu diesem Urteil kommen wir in einer der nächsten Folgen. Eine chronologische Betrachtung von der Kontrolle bis zum wiedererlangten Führerschein schien uns aber sinnvoll.

@Noplebs46: Richtig ist, dass die Polizisten im Zweifel auch rechtswidrige Forderungen durchsetzen. Dagegen kann man vor Ort praktisch nichts tun.

Wichtig ist es in diesen Fällen alles möglichst gut zu dokumentieren (Gedächtnisprotokoll, Durchschlag des polizeilichen Protokolls etc.), weil man mit Hilfe dieser Dokumente später (nötigenfalls vor Gericht) gegen unberechtigte Anschuldigungen vorgehen kann.

Die Ergebnisse widerrechtlich entnommener Blutproben, erzwungener Schnelltests u.Ä. kann man vor Gericht anfechten und ihre Verwendung als Beweismittel so oft verhindern.
Gerade in den letzten Monaten gabe es viele Entscheidungen auf diesem Gebiet, die die Rechte der Kraftfahrer gestärkt haben.

Ein Fahrverbot (egal ob 12 oder 24 Stunden) darf ein Polizist nicht aussprechen. In Deutschland gilt nämlich die Unschuldsvermutung.
Am Strassenverkehr darf man deshalb teilnehmen, solange keine Trunkenheitsfahrt nachgewiesen wurde.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
04.02.2010 um 14:09 Uhr | Kommentar von Shibby
Super Beitrag, danke für die Informationen!

Was mich noch interessieren würde, dürfen die netten Herren in Grün ohne Anfangsverdacht das Auto durchsuchen?

Beste Grüße!
04.02.2010 um 14:20 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola Shibby!

Theoretisch darf man dein Auto nicht einfach durchsuchen.

In der Praxis wird es den Polizsiten vom Gesetzgeber jedoch sehr leicht gemacht, einen Anfangsverdacht zu begründen.

Wie leicht, erfährst du in der Exzessiv-Folge "Drogen im Strassenverkehr".

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
04.02.2010 um 21:03 Uhr | Kommentar von Shibby
Vielen Dank für die schnelle Response :)
Ich bleib weiter dran, mach weiter so!!
05.02.2010 um 16:15 Uhr | Kommentar von sebb
Danke für deine Antwort Steffen.

Sag mal weißt du wie es mit denen Leuten aussieht, die eine Ausnahmegenemigung für Cannabis auf Rezept bekommen haben.

Gibts für die Sonderregeln oder bekommen die gleichzeitig mit dem Rezept ihren Führerschein aberkannt?

gruß

Sebb
05.02.2010 um 16:21 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola sebb!

In aller Regel haben die Patienten, die natürliches Cannabis als Medikament benutzen dürfen, so schwere Erkrankungen, dass an Autofahren nicht zu denken ist.

Die Führerscheinbesitzer unter den Cannabispatienten und Dronabinolnutzern müssen bei der Führerscheinstelle eine Sondergenehmigung beantragen. Wenn sie die bei sich führen, dann sind sie trotz potentiell positivem Drogentest auf der sicheren Seite.

Ich kenne leider nur einen Genehmigungsbesitzer persönlich. Der zeigt Polizisten seine Genehmigung und das Apothekengras gerne auch mal unaufgefordert und beginnt so durchaus interessante Gespräche ;)

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
07.02.2010 um 13:02 Uhr | Kommentar von sebb
Hi Steffen,

also dürfen die Personen dann auch stoned Auto fahren? Oder nur wenn der Konsum so und so viele Stunden zurückliegt? Oder dürfen die Personen auf Grund des Attests gar nicht mehr eines Bluttests auf THC unterzogen werden.

Sollte dies wirklich so sein,kann ich einfach nicht nachvollziehen, warum dann normalsterblichen (nicht staatlich Auserkorenen), die nie akut berauscht ein Fahrzeug geführt haben an den Führerschein gegangen wird und ihnen eine MPU aufgedrückt wird, weil sie angeblich charakerlich nicht geeignet wären ein Fahrzeug zu führen. Also das stinkt echt zum Himmel!

Ich weiß zumindest, dass es bei Opiaten anders ist. Ein Verwandter von mir bekam Opiatpflaster gegen seine Schmerzen und der durfte dann eben kein Auto mehr fahren

gruß

sebb
07.02.2010 um 13:12 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola sebb!

Ich bin zwar kein ausgewiesener Experte für das Verkehrsrecht, aber nach meinen Informationen ist da der §24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) entscheidend.

"§ 24a StVG 0,5 Promille-Grenze

(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt."

Cannabispatienten (analoge Regeln gelten z.B. auch bei Menschen die gegen chronische Schmerzen regelmäßig Opiate einnehmen) können bei der Führerscheinstelle eine Ausnahmeregel nach § 24a Abs. 2 beantragen, wenn sie per ärtzlichem Attest nachweisen, dass:
a) die Medikamenteneinnahme alternativlos ist
b) sie nach ärtzlichem Dafürhalten auch unter Medikamenteneinfluß in der Lage sind ein Kraftfahrzeug zu führen.

Das genaue Prozedere kann ich gerne bei Gelegenheit mal mit einem Betroffenen zusammenschreiben.

Bluttests darf und wird ein Richter im Zweifel dennoch anordnen. Es könnte ja sein, dass der Patient außer der genehmigten noch andere Substanzen im Blut hat.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
08.02.2010 um 09:41 Uhr | Kommentar von sebb
Hi Steffen,

jetzt bin ich schonmal schlauer :) Hab schon ein paar mal gegooglet und konnte nichts dementsprechend finden.

Die Sache, dass das Medikamen alternativlos sein muss, finde ich allerdings schon hammer.

Gruß

sebb
08.02.2010 um 16:44 Uhr | Kommentar von Theo Pütz
Hi Leute,

zur medizinischen Verwendung von THC und Führerschein noch einige Anmerkungen meinerseits.

Steffens Beschreibung hinsichtlich des straffreien Ausnahmetatbestandes §24a Abs 2.StVG ist insofern richtig, dass keine sanktionierbare Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn die Substanz bestimmungsgemäß (Rezept) eingenommen wurde.

Hinsichtlich einer zu beantragenden "Ausnahmeregelung", die mir neu ist, bin ich anderer Meinung, da der Gesetzestext an dieser Stelle eindeutig ist.
Diese Regelung betrifft aber ausschließlich die folgenfreie Fahrt. Bei einem Unfall, auch wenn er noch so unbedeutend ist, greift der Straftatbestand der Verkehrsgefährdung (§315c StGB). Hier droht dann der Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB.

Verwaltungsrechtlich (Frage der generellen Fahreignung) wird der Nachweis von THC im Blut bei einer Verkehrsteilnahme, unabhängig vom Verwendungszweck zu Fahreignungszweifel führen, und eine Überprüfung der Fahreignung in Form einer MPU-Anordnung nach sich ziehen.

Nicht selten ordnen die Behörden zu allem Überfluss dann eine MPU mit Drogenfragestellung an (u.a. mit Abstinenznachweis von 6-12 Monaten). In den Fällen sollte man die Behörde darauf verweisen, dass hier die Fragestellung hinsichtlich einer Dauerbehandlung mit Arzneimitteln zu klären wäre.
Der wesentliche Unterschied in der Fragestellung ist der, dass bei der Drogenfragestellung der regelmäßige Konsum automatisch zum Fahreignungsausschluss führt, bei der Medikamentenfrage die Fahreignung erst dann auszuschließen ist, wenn durch die Dauerbehandlung die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit unter das erforderliche Maß herabgesetzt ist.

Bei einer solchen Begutachtung, sollte man sich das Begutachtungsinstitut sorgfältig aussuchen, da der TÜV-Süd in einem mir bekannten Fall die Fahreignung bei einem Dronabinolpatienten mit der Begründung ausgeschlossen hat, dass der Betreffende durch die Dauerbehandlung mit Dronabinol permanent gegen § 24a StVG verstoßen würde....

Der Willkür der großen Begutachtungsinstitute scheint keine Grenze gesetzt zu sein. Im Zweifelsfall wird die Rechtslage so verdreht wie es einem passt.

Mit hanfigen Grüßen
Theo
09.02.2010 um 16:49 Uhr | Kommentar von Freddy Rabak
Hallo,
finde diese Seite super und wichtig! Bin schon alleine deswegen für die Freigabe weicher "Drogen", weil warum sollen Kiffer gestrecktes oder mit Pestiziden verseuchtes Zeug rauchen! Bei gemixten Wein oder Spirituosen erfolgt ein Aufschrei und relativ harmlose Kiffer werden kriminalisiert...

Mein Link zu dem Thema: "Interessantes von der Hanf-Front"
10.02.2010 um 10:23 Uhr | Kommentar von Carlos
Hallo Steffen und Theo,
find ich prima, dass ihr auf das Thema Führerschein näher eingeht. Wie ihr wisst, hatte ich ja auch einige Probleme deswegen.

Dass mit der Willkür der Begutachtungsstellen und Behörden kenn ich nur zu gut - Die einen wollten 6 Monate, bei den anderen brauchte ich dann doch 12 Monate Abstinenznachweis. Beim ärztlichen Gutachten fiel ich durch, da ich geringe Abbauwerte hatte. Mein letzter Konsum lag 4 Wochen zurück, ich hatte aber behauptet, einige Monate vorher nicht geraucht zu haben. Egal, dass gehört jetzt nicht hierher.

Leute passt hier genau auf und wenn ihr die Möglichkeit habt, dann geht mit jedem Mittel dagegen vor.

Nebenbei ich war bei jeder Kontrolle bisher freundlich, auch habe ich diese Reaktionstests etc. immer ohne Probleme bestanden, hat mir nie etwas gebracht. Allerdings wird dies später gegen dich ausgelegt, weil man von gewohnheitsmässigen Konsum spricht.

Und noch ein Punkt: Wenn man in Bayern den Schnelltest zustimmt und der Positiv ausfällt, hat man in Bayern das zusätzliche Problem einer Hausdurchsuchung, was ja eigentlich rechtswidrig wäre, außer in Bayern, da gibt es immer noch "Gefahr in Verzug"....

Rein theoretisch müsste ich bei erneuten MPU und geringen Abbauwerten argumentieren können, das ich Fahren und Konsum trennen kann. Zudem gibt es ja mehrere wissenschaftliche Studien, die aber nie zu Gunsten des Beschuldigten angewendet werden, sondern nur dagegen. In jeden Fall ist es fahrlässig nicht endlich einen konkreten Grenzwert zu benennen, weil der Eine oder Andere denken könnte, is ja eh egal, Lappen is ja eh weg...

Das war es erstmal. Macht weiter so. Bin gespannt auf die nächsten Folgen.

Außerdem finde ich immer noch, dass das Ganze gegen die Menschrechte verstösst.

MfG Carlos
11.02.2010 um 15:15 Uhr | Kommentar von Anonym
Kompliment, dass sich noch jemand dieser Thematik überhaupt annimmt. Im Süden des Landes, BaWü, werden in letzter Zeit vermehr sogar Fußgänger(!), egal ob sie einen Führerschein besitzen oder nicht, zu Schnelltests genötigt. Sind diese positiv, wird die wohnung durchsucht!

Sowas kann doch nicht wahr sein. Dasa ist einem Rechtstaat absolut unwürdig und erinnert einen eher an Diktaturen.

Klar man soll die Tests verweigern, aber welche Möglichkeiten gibt es noch, damit diese Praxis aufhört? Hoffe, dass Jemand mal den Arsch hochkriegt und ihn zum Bundesverfassungsgericht bewegt. Unfassbar
11.02.2010 um 15:29 Uhr | Kommentar von sebb
Hi Steffen,

toll, dass du schon wieder eine neue Ausgabe des Tagesrauschs gedreht hast.

Danke dass ihr auch auf meine Frage eingegangen seid. Diese verflicksten Gesetzestexte, dass der Gesetzgeber es immer schafft es so hinzudrehen, wie er es möchte :(

Gruß

sebb
28.02.2010 um 19:38 Uhr | Kommentar von G
Hallo zusammen,

Super Beitrag! Allerdings muss ich sagen, dass man gerade bei den Reaktionstests der Situation entsprechend reagieren sollte. Dass Verweigern rein rechtlich gesehen besser ist mag ja sein, aber wenn man in dem Moment der Kontrolle nicht mehr unter Drogeneinfluss steht, wieso dann verweigern?

Beispiel: Heimfahrt von einem großen Festival. Ich (Fahrer) hatte die 4 Tage vor der Fahrt geraucht ohne Ende, der Autoinhalt lies eindeutig auf ein Festival rückschließen, beide Beifahrer waren breit und im Auto lag noch Zeug. Bei einer plötzlichen Kontrolle (Vorfahren eines Zivilautos) beim Verlassen eines Rastplatzes wurden wir angehalten und die Beamten wollten gerne einen Pupillen-Reaktionstest mit mir machen.

Zwar raste mein Herz wie bekloppt, doch ich habe zugestimmt und meine Pupillen haben reagiert wie sie sollten. Wie gesagt war ich ja auch nicht mehr breit.

Nach den Standardfragen zum Festival haben uns die Polizisten weiter fahren lassen und alles ging gut aus. Ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, dass wenn ich den Test verweigert hätte, ich meinen Führerschein auf Grund von genaueren Ermittlungen los gewesen wäre und auch die Mitfahrer nicht so problemlos davon gekommen wären.

Soviel dazu... Außerdem interessiert mich ein Kommentar hier: Es wurde geschrieben, dass in BW Fußgänger angehalten wurden und bei einem positiven Ergebnis eine HD bekommen haben? Gibt es so etwas echt? Ich wohne auch in BW und habe derartiges noch nicht gehört.

Grüße,
G
07.03.2010 um 14:35 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola G!

Leider ist es in Bayern und Baden-Würrtemberg inzwischen Alltag, dass Fußgänger zu Drogenschnelltests (Immer Verweigern!) aufgefordert werden.
Sind diese positiv, hat die Polizei einen "begründeten Anfangsverdacht für eine BtM-Straftat" und fährt unter Umständen das komplette Programm inklusive Hausdurchsuchung.

Wer die dunkeldeutschen Regionalzeitungen verfolgt, kann fast täglich einen solchen Bericht lesen. Ich selbst habe die Erfahrung noch nicht gemacht, aber schon einem halben Dutzend Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite gestanden.
In diesen Gesprächen konnte man die alltägliche Angst vor Schikane und "Polizeiterror" förmlich schmecken.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
11.03.2010 um 19:25 Uhr | Kommentar von Pho
Erstmal ein danke schön an Steffen für seine Arbeit hier, die Videos und die Website ist sehr interresant.

Fährst du eigentlich Auto?

Nach den ganzen Berichten hier und auf anderen Seiten hab ich vor 3 Wochen meinen Konsum eingestellt. Klar reicht das (noch) nicht bei einer Kontrolle aber meine Phobien diesbezüglich sind mir einfach zu stark besonders beim Autofahren, reicht schon wenn ich irgendwo die Polizei sehe!
Ich wollte nur mal anmerken, dass es natürlich für unseren Staat oder die Länder eine Rieseneinahmequelle ist, die ganzen MPU´s der TÜV macht die Drogenscreenings usw.
da hängen natürlich auch Arbeitsplätze dran bei der Führerscheinstelle.
24.03.2010 um 09:56 Uhr | Kommentar von Markus
Ich hab auch ein Horror Szenario aus Bayern zu berichten.

Zuvor aber noch eine Frage: Zur Blutentnahme soll ja immer ein richterlicher Beschluß angefordert werden. Die können mir doch aber viel erzählen das sie den haben. Wenn ich den schriftlich sehen will, verneinen sie dies.

Wenn ich mich gegen die Blutentnahme verweigere, werde ich in U-Haft eingeknastet. Also was tuen?

Jetzt meine Story:
Ein Freund und ich haben in einem Park nachts um 2 einen geraucht. Auf einmal standen 2 Cops da, haben rum geschriehen wie blöd, uns gegen die Wand gepackt und mit Handschellen verhaftet.
Verhaftungsgrund: Konsum von Marihuana, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wir haben nicht wirklich Widerstand geleistet, uns aber gegen die Maßnahme an die Hauswand gedrückt zu werden und Handschellen zu bekommen, verwährt. Ich sagte, Konsum ist nicht strafbar. Um zu konsumieren müssen sie besessen haben - Das ist strafbar, sie sind verhaftet.

Mein Kollege hatte noch 2 Gramm einstecken. Beide ab in die Bullerei und Vollgas - Screening, Nackt ausziehen, Psychotest, Blutentnahme, Fingerabdrücke, Tattoos vermessen und fotografieren usw.- Danach sollten wir in U-Haft kommen wegen Verdunklungsgefahr.

Natürlich wurden große Bargeldbestände gefunden - 500 Euro hatte ich dabei. Also Verdacht auf Drogenhandel. Natürlich gleich noch Hausdurchsuchung. Ergebnis: 2 Gramm gefunden.

In U-Haft mussten wir dann nicht weil wir uns kooperativ verhalten hatten und die 2 Gramm raus gerückt hatten. (Was soll man auch sonst tun, wenn 6 Bullen früh um 7 einem die Bude zerlegen)

Es ist eine absolute Frechheit, was man sich gefallen lassen muß. Schon alleine der Spruch vom Bullen - würden sie mal was arbeiten und sich nicht den ganzen Tag zu dröhnen und dem Steuerzahler auf der Tasche liegen, hätten wir nicht so Stress.
Ich bin 37 Jahre alt, Familienvater, Inhaber von einer Firma mit 4 Angestellten und 2 Azubis, 1. Vorsitzender eines Sportvereins.
Ich denke ich bin sozial genug für diese Gesellschaft.
25.03.2010 um 06:20 Uhr | Kommentar von Tom
In München am mittleren Ring wurde ich vor ca. 6 Monaten von der Polizei angehalten. Ein Beamter und eine Beamtin (beide höflich und nicht herablassend) fragten mich zuerst nach Alkohol und dann ob ich Waffen oder ähnliche verbotene Gegenstände an Bord habe. Hatte ich nicht, verneint. Dann erst kam die Frage nach Drogen. Verneint. Ziemlich hartnäckig versuchte die Polizistin dann zu ermitteln, ob ich denn in früheren Zeiten mal Drogen konsumiert hätte ("Aber Sie haben doch bestimmt in Ihrer Jugend mal an einer Tüte gezogen..." so oder so ähnlich). Auch dies verneinte ich, ich habe gesagte ich spiele seit meinem 5. Lebensjahr Fussball und verkehre nicht in solchen Kreisen :)))

Die Frage nach dem Drogenschnelltest kam anschließend. Ich stellte mich erst blöd und habe nachgefragt wie das ablaufen solle. Es wäre der Urintest gewesen... Ich habe den Polizistin dann gesagt, dass ich keinen Grund dafür sehe mich jetzt auf der Straße entblößen zu müssen und damit eigentlich ganz und garnicht einverstanden bin. Das war gut so und ich bin froh mich daran gehalten zu haben alles zu verneinen. Dennoch musste ich noch diverse Übungen machen, welche ich nicht verneint habe, da ich mich sicher fühlte. Diese waren u. a. auf einer Linie gehen, Arme ausstrecken und einen Zeigefinger zur Nasenspitze führen, mit geschlossenen Augen bis 30 zählen, auf einem Fuß stehen. Habe ich alles bestens gemeistert. Ich muss dazu sagen ich rauch mir jeden Tag einen rein und ich bin überzeugter Kiffer, wenngleich nicht alles am Kiffen sooooo gut ist...

Das alles hat ca. 25 Minuten gedauert, ich war stets höflich, bin denen aber auch nicht in den Arsch gekrochen. Wichtig ist auch das Auto am besten immer sauber zu halten und dass alle Lichter funktionieren. Die Zigarettenschachtel von mir haben sie sich auch angesehen ob ein Stück Papier fehlt :) Dann durfte ich weiterfahren und sie haben mir alles Gute gewünscht.
29.03.2010 um 13:55 Uhr | Kommentar von Steffen
@Markus: Die richterliche Anordnung der Blutentnahme wird in aller Regel telefonisch erreicht. Entsprechende Vermerke/Papiere findest du bzw. dein Anwalt, dann in den Akten.

Wie Theo im Video "Blutprobe und Trunkenheitsfahrt" erklärt, sollte man die Blutentnahme verweigern (also zu den Akten geben lassen, dass man ihr widerspricht), sich gegen ihre Durchführung jedoch nicht wehren!

Wird man körperlich gegen die Blutentnahme aktiv (Arme an den Körper pressen etc.), dann dürfen die Beamten sie mit "unmittelbarem Zwang in Form körperlicher Gewalt" durchsetzen.

Im Zweifel ist es leichter und effektiver die Ergebnisse einer rechtswidrig erhobenen Blutprobe anzufechten, als die Entnahme von Blut zu verhindern.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
30.05.2010 um 22:54 Uhr | Kommentar von Sebastian
Nachdem das pusten positiv war, musste ich bei der Polizei auch mein Blut abgeben...meine Sorge ist nun ob die da auch noch nach weiteren Stoffen suchen oder nur auf das Alkohol achten.
23.06.2010 um 23:15 Uhr | Kommentar von A.
Naja, mir stellt sich bei Artikeln wie diesem hier immer die Frage, ob es denn wirklich wünschenswert ist, dass die Leute breit herumfahren.
Und dann komme ich zu der Antwort, dass es nicht wünschenswert ist !
12.08.2010 um 14:04 Uhr | Kommentar von Elmar Forster
Ich wohne in München, bin jetzt 40 Jahre alt und musste seit meinem 18. Lebensjahr 4-mal den Führerschein wegen Cannabiskonsum 1 Monat abgeben, dazu 1-mal MPU-Anordnung und Führerschein neu. Seit über 5 Jahren rauche ich deswegen überhaupt nicht mehr, weil mir der Führerschein wichtiger ist. Trotzdem bin ich im letzten Jahr 13-mal wegen langen Haaren, roten Augen, VW-Bus, Reggae-Konzerten usw. verdächtigt worden. Ich weiß sicher- lich, dass Alkohol und Drogen zu Verkehrsuntaug-lichkeit führen, deswegen sind Kontrollen wichtig. Aber die Politik will doch nur über diesen Umweg erreichen, dass keiner mehr raucht. Weil nach Cannabiskonsum bin ich schneller wieder fit, als nach vergleichbarem Alkoholkonsum. Wer 2 Wochen nach Konsum beim Urintest positiv abschneidet, muss 1 Jahr nachweisen, nichts geraucht zu haben, um den Führerschein behalten zu können. Für mich ist das so absurd, als zu sagen, andersrassige Menschen haben die schlechteren Jobs, weil ihr Hirnvolumen kleiner ist. Hört bitte endlich mal mit dem Mist auf. Wir leben im 21.Jahrhundert. Märchen gehören in das Mittelalter.

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