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Steffen Geyer UsualRedAnt Steffen Geyer - UsualRedAnt

Gedanken über Drogenpolitik, Cannabis und die Legalisierung

Weisheit des Tages
The only thing that can save the world is the reclaiming of the awareness of the world. That's what poetry does. (Allen Ginsberg)

32 Lesermeinungen zu "Straffrei kiffen in Viersen"

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Bisher 32 Kommentare von Lesern

19.12.2008 um 0:56 Uhr | Kommentar von mono
Uffpasse Steffen!

Es kommt wie immer auf die Details an. Du kannst als Analogon zum Coffeshop Deinem Paule ja mal 50 Cent in die Hand drücken, das ist Erwerb und illegal, auch als Deutscher in den Niederlanden... MÖP!

Daher warne ich diejenigen, die da aus den Niederlanden wieder auf die deutsche Seite kommen, mal eben lachs den Zoll-/Polizeibeamten auf deren Fragen zu antworten, dass man im Shop war und da was gekauft hat, auch wenn man das da alles verkifft hat. (Dass der Besitzer da jeden Tag eine Party macht und das Grüne oder Braune für lau in die Runde wirft, glaube ich eher weniger ;-) ).

Also immer daran denken als Kiffer: Ihr seid nur verpflichtet, euch den Beamten gegenüber auszuweisen! Bei allen anderen Fragen habt ihr das Recht, die Aussage zu verweigern! (Was ich allen raten würde!)

Achtung: Das ist ein Konjunktiv und spricht eine fiktive Gegebenheit an! Für die Pappnasen, die sich freuen, wenn hier einer eine Rechtsberatung machen würde.

Aber zu Deiner Verteidigung Steffen, so, wie das auf den Flyer steht, ist das tatsächlich unwahr, aber - und jetzt helfe ich mal den armen Satzbauern, die an diesem Flyer gearbeitet haben und wohl ihre Grammatikkunst darniederlegen wollten - tauscht man in den ersten beiden Aussagen (falsch/wahr) das "sind" durch "ist2 aus, ist das eine wahre Aussage.

Bei Juristerei immer genau darauf achten, wo mit "und" und/oder "oder" gehandelt wird ;)

Bei den letzten zwei Aussagen kann ich allerdings auch nicht "helfen", hier wird wohl von Erwerb ausgegangen... naja... gut gemeint ist eben nicht gut gemacht...

(Diese Aussagen sind alle ohne Gewähr und werden hoffentlich durch Steffen kommentiert, um meiner Intention hier noch den letzten Schliff zu geben.)

Das der Flyer trotzdem irgendwie übel ist, kann auch ich nicht bestreiten :-D

Also nochmal für die stabilen Kiffer unter euch: Ihr könnt sagen, das ihr in den Niederlanden gekifft habt, aber im Shop kaufen ist immer noch illegal.

MfG
19.12.2008 um 3:01 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola Mono!

Erstmal Danke, dass Du mich durch Deinen Kommentar darauf aufmerksam gemacht hast, dass die Kommentarfunktion hier noch nich so funktionierte, wie sich das gehört.

Und nu zur Sache: Ich bin mir bewusst, dass es bei der Juristerei mitunter auf jedes Wort ankommt. Immerhin habe ich sechs Jahre Rechtswissenschaften studiert, bevor mich der DHV abgeworben hat.

Ich möchte niemanden dazu ermuntern Polizisten etwas vom Aufenthalt in irgendwelchen Geschäften zu erzählen.

Das einzige, was man Polizisten sagen muss ist: Name, Vorname, Meldeadresse, Geburtstag und Ort - mehr nicht!

Auf alle anderen Fragen eines Polizisten sollte man mit "Ich verweigere die Aussage!" antworten. Kein Smalltalk. Keine Geschichten. Kein nix!

Die Jungs und Mädels sind nich auf der Strasse um Euch einen Gefallen zu tun. Ihr Lebensinhalt und täglicher Kick ist es harmlose Hänflinge zu jagen! Alles was ihr sagt, werden sie gegen Euch benutzen.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
19.12.2008 um 7:29 Uhr | Kommentar von helmeloh
Besitzer hin - Besitzer her, wie soll ich aber beweisen, dass ich nicht der Besitzer bin, wenn mir jemand einen Joint in die Hand drückt und geht?

Mir noch nie passiert, aber einem Freund und natürlich ausgerechnet bei einer Razzia. ;-)

Die Jungs und Mädels sind nich auf der Strasse um Euch einen Gefallen zu tun. Ihr Lebensinhalt und täglicher Kick ist es harmlose Hänflinge zu jagen! Alles was ihr sagt, werden sie gegen Euch benutzen.

Das ist ein Vorurteil, das oft stimmen mag, aber nicht immer.
19.12.2008 um 15:52 Uhr | Kommentar von Markus
Wie soll ich aber beweisen, dass ich nicht der Besitzer bin, wenn mir jemand einen Joint in die Hand drückt und geht?

Du musst gar nichts beweisen, die müssen dir beweisen - Deutschland ist doch "noch" ein Rechtsstaat, oder?
19.12.2008 um 18:29 Uhr | Kommentar von Alper
Ja ja - den Paul würd ich gerne mal kennenlernen. Oh - Der saß doch gerade neben mir ;)
19.12.2008 um 19:21 Uhr | Kommentar von helmeloh
Ah neben dir saß er also @Alper ich bin ihm auf der Spur, dem Pauli ;-)

Ganz etwas anderes - Steffen sieht nicht gut aus auf dem Startbild des Videos, aber das Video selbst ist gut.
22.12.2008 um 19:45 Uhr | Kommentar von Sascha
Hallo alle zusammen!

Ich wurde auch letztens angehalten und bekam einen Platzverweis nach §34 Polizeigesetz, laut des Beamten. Ich hab das mal recherchiert. Na ja, was soll man sagen? §27a ist ja ganz in der Nähe.

So nun aber mal zu dem ganz merkwürdigen Flyer der Polizei Viersen. Wie schon von dir angesprochen beruht er auf dem §7 Abs.2 StGB. In dem heißt es (man muß das mal alles auseinandernehmen und richtig interpretiern):

(2)Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter; jetzt kommen nur noch die 2 Punkte um welche "Art" von Tätern es sich handelt. Am Ende des Satzes: "oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter".

Da sind wir uns einig, dass liegt nicht vor in den Niederlanden. Dort herrscht niederländisches Recht.

Und nun zum ersten Teil: "Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist". Und ab dem "wenn" wird es erst interessant. Da ab den "wenn" die Begründung für das Vergehen kommt. Also das, dass "Kiffen" in den Niederlanden eventuell eine Straftat ist und nur geduldet wird, also somit strafrechtlich nicht verfolgt wird, kann ich mir ja noch vorstellen.

Ok, denkt jetzt jeder. Alles klar!

Haben die wohl Recht bei der Polizei Viersen. Tja, da sag ich immer wer lesen kann, ist klar im Vorteil, denn da steht ja noch was im Gesetzestext: "mit Strafe bedroht ist". Und das Wort "bedroht" bringt es genau auf dem Punkt. Wenn es zwar eine Straftat ist, aber nicht strafrechtlich verfolgt wird, da es geduldet wird, dann bedroht mich auch keine Strafe.

Warum keine Bedrohung? Ganz einfach, da es geduldet wird und keine strafrechtliche Verfolgung stattfindet. Und das die niederländische Polizei auf einmal nur Deutsche verfolgt, kann ich nicht glauben, da sowas rassistisch wäre und das von einem so liberalen Staat. Somit besteht absolut keine Bedrohung.

P.S. Ich hab da auch noch viele andere interessante Argumente, vielleicht kann man sich ja mal auf einen Kaffee und einem spendierten Joint (zwinker zwinker) vom netten holländischen Nachbarn im Nobodys treffen.
24.12.2008 um 2:08 Uhr | Kommentar von Anonym
Gänzlich Off-Topic: Hast du eigentlich jetzt das XSS-Problem behoben? Auch wenn das jetzt nach Kinderspass ausschaut, stellt sowas eine ernsthafte Bedrohung für die Besucher Deiner Webseite dar. Ich probiers mal lieber nochmal :) Sorry, dass ich nicht widerstehen kann.

Hier wurde automatisch ein böses Script entfernt... Ts Ts Ts!
24.12.2008 um 2:13 Uhr | Kommentar von Anonym
Ah, schön :) Sorry nochmal :)
26.12.2008 um 0:35 Uhr | Kommentar von Robert Nesta
LoL Steffen

Hab mir schon gleich zu Beginn des Videos gedacht, dass du mal wieder dicht bist.

Geniales Video, vorallem das Mäh!

Als dann der Paul mit seiner ausgegangenen Tüte daherkam, hab ich mich nurnoch abgeroflt.

Wie sieht eigentlich die Rechtslage für Österreich aus? Hat sich 2008 ja viel geändert...
6.1.2009 um 20:17 Uhr | Kommentar von Gerri
Interessant - wenn ich also zu Besuch in Holland bin, dann schenke ich erstmal jemand ein paar Teuros und lasse mich dann von ihm auf ein Tütchen einladen. Das ist nicht nur moralisch einwandfrei, weil Schenken wie Teilen seelig macht, sondern strafrechtlich wohlmöglich ebenfalls?

23.01.2009 Antwort von Steffen: Dafür musste nicht erst in die Niederlande fahren. Der sofortige Konsum geschenkter Drogen ist kein strafrechtlich relevanter Besitz.
15.1.2009 um 11:21 Uhr | Kommentar von helmeloh
Hallo Steffen,
Sag ist das dein letzter Artikel oder durchschaue ich es nicht?

Servus Helmut
23.1.2009 um 18:24 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola Helmut!

Ja, leider habe ich mich in den letzten vier Wochen durchgehend an Orten befunden, die kein DSL bieten oder war so krank, dass ich nicht an der Seite arbeiten konnte.

Nu hab ich mich aber weitgehend erholt und mit dem neuen Layout auch endlich wieder den Einstieg in die Netzarbeit gefunden :)

So schnell wirste mich nicht los!

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
23.1.2009 um 18:43 Uhr | Kommentar von Pierre Markuse
Hi!

An Orten ohne DSL befunden? Wo warst Du? Zimbabwe, Sibirien, Tropfsteinhöhle? Naja, egal, Hauptsache es geht Dir besser.

Grüße,

Pierre!
23.1.2009 um 19:14 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola Pierre!

Der Thüringer Wald reicht schon aus, um Orte ohne DSL zu finden. Dafür ist in der Pension Mama das Essen gut und die Landschaft ein wahrer Jungbrunnen für die Seele.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
25.1.2009 um 19:31 Uhr | Kommentar von Peter
Kurze Frage zum Kommentar von Mono:

"Also nochmal für die stabilen Kiffer unter euch: Ihr könnt sagen, das ihr in den Niederlanden gekifft habt, aber im Shop kaufen ist immer noch illegal."

Ist es illegal wenn ich als Deutscher während ich in Holland bin was im Coffeshop kaufe? Ich bin jetzt leicht irritiert muss ich sagen.
26.1.2009 um 0:33 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola Peter!

Es ist wirklich wichtig, dass die Leute begreifen, dass sie der Polizei möglichst nix erzählen, ausser ihrem Vor- und Nachnamen, der Meldeadresse und dem Geburtstag!

Ansonsten gilt: Kein Smalltalk und erst Recht keine Geschichten von wegen "Ich war im Coffieshop und ihr könnt mir nix". Die von mir beschriebene juristische Situation ist eine Frage, die erst vor Gericht relevant wird.

Wenn jemand den Cops erzählt, er war im Coffieshop, dann freuen die sich über die dufte Begründung für eine gründliche Durchsuchung.

Also Klappe halten und den Polizisten damit möglichst wenig Angriffsfläche liefern!

Die Frage ob es Dir als Deutscher gestattet ist in niederländischen Coffieshops einzukaufen, kann man so pauschal nicht beantworten. Problematisch ist dabei zweierlei:
1. Der Erwerb von Cannabis ist auch in den Niederlanden immer illegal. Auch Holländer, die Hasch kaufen, werden nur geduldet, machen sich aber theoretisch strafbar.

2. Unabhängig von diesem Problem haben einige Kommunen "ihren" Coffieshops die Auflage gemacht, nur an Niederländer zu verkaufen. Wenn jemand gegen diese Auflage verstößt, betrifft dies aber weniger die Kunden, als vielmehr die Betreiber.

Im Allgemeinen kann aus dem Besuch eines Coffieshops nicht direkt auf eine nach deutschem Recht strafbare Tat geschlossen werden. Wer jedoch den Erwerb von Cannabis in den Niederlanden einräumt, macht sich nach § 29f. BtMG strafbar. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, dass dies von einer deutschen Staatsanwaltschaft tatsächlich vor Gericht gebracht worden wäre.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
2.2.2009 um 22:15 Uhr | Kommentar von Mono
Es ist z.B. total legal, sich einen Kaffee im niederländischen Coffeeshop zu kaufen und sich mit dem Personal zu unterhalten ;)
11.2.2009 um 1:13 Uhr | Kommentar von hauke
Hey,

die situation kenn ich (nich direkt in Viersen, jedoch auch sehr dicht an der niederländischen Grenze). Nur will ich wissen:

1. Was macht die Polizei, wenn ich die Aussage verweigere?
2. Darf die Polizei meinen Rucksack bzw. meine Taschen ohne Grund durchsuchen?

War nämlich vor einem Jahr in einer passenden Situation. Sind aus dem Zug ausgestiegen, Polizei stand vor uns "Wo ward ihr denn?" Wir: "Haben wen in Holland besucht" Die Polizei: "Achso, ja dann lasst mal sehn, was in euren Taschen ist".

Wir hatten dummerweise Papers und nen Mischepaper drinn. Die Polizei hat uns zum Zoll gebracht und erstmal nackt durchsucht. Natürlich nix gefunden, nur bin ich mir verscheißert vorgekommen...

Was die Polizei darf und nich darf, ist immer ne schwierige Frage. Ich will mich natürlich nicht in meinen Rechten beschneiden lassen.

Interessantes Thema, wird leider nicht häufig genug angesprochen!

Hoffe auf Antwort.
Dein Hauke
26.2.2009 um 0:09 Uhr | Kommentar von Belphegor
Gegen eine Durchsuchung kann man in der Regel kaum etwas tun. Der Polizeibeamte behauptet einfach Cannabisgeruch festgestellt zu haben und schon ist der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben. Im Übrigen hat der Zoll noch umfangreichere Eingriffsbefugnisse als die Polizei.

Man kann und sollte jederzeit die Aussage verweigern! Eine Pflicht, gegenüber der Polizei, irgendetwas zu erklären, besteht nicht.

Also immer schön die Schnute halten.

Kommt ein Drugwipe ins Spiel - Aussage verweigern. Urinproben sind unverhältnismäßig und werden auch aufgrund der Kosten bei solchen Verdachtsfällen oft nicht angeordnet.

Soll irgendetwas sichergestellt werden, immer die Sicherstellung verweigern, dann muß Beschlagnahmt werden und die Anzeige ist zusammen mit den Gegenständen innerhalb von drei Tagen bei der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Es ist so einfach ein bischen Beamte zu ärgern...

Ferner werden solche Delikte, wie Kiffen in Holland, von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Sind die gar nicht daran interessiert.

Diese Maßnahme dient nur der Arbeitsbeschaffung für Polizeibeamte, weil eh nix dabei raus kommt. Macht sich aber in der Kriminalstatistik, die auch für den Stellenkegel zu Rate gezogen wird, sehr gut.

Die ganze Aktion ist einfach lächerlich!
2.5.2009 um 20:38 Uhr | Kommentar von Migello
Hi,
ja, ich mach ja schon.
Kommst Du aus der Ecke Viersen?
LG
22.07.2009 um 18:46 Uhr | Kommentar von AKI
bin mal offen und direkt...

Du siehst echt durch aus... aber du hast Ahnung von dem was Du da von dir gibst.
Bin auch deiner Einstellung und es wird Zeit, das sich endlich was an der Drogenpolitik in Deutschland ändert!
24.07.2009 um 23:28 Uhr | Kommentar von W-D-A
High Steffen!

Zwar freue ich mich darüber, dass auch mal was von meinem kleinen Städtchen Viersen an die Außenwelt dringt, jedoch ist mir dieser Flyer nicht bekannt und mir ist auch gänzlich unklar, wie du darauf kommst dass es einen Trampelpfad vom Viersener Hauptbahnhof (der restauriert wurde und jetzt ein sehr schicker Bahnhof ist, wenn ich das mal bemerken darf ;) ) bis nach Holland geben würde. ^^
Ich denke mal du meinst damit eher Kaldenkirchen, nicht wahr. ;)
Wie dem auch sei, das war und ist eine äußerst lustige und unterhaltsame Folge von Tagesrausch (die ich mir schon 6 mal angeguckt hab ^^).
Ich bin ein totaler Fan deiner Sendung und hoffe das bald wieder eine neue Folge TR kommt. ^^
Achja hätte ich jetzt fast vergessen.
Mal ein Wörtchen zu den "Du siehst ja fertig aus"-Typen!!
Niemand hat sich selbst gemalt (dann würden wir auch alle grauenhaft aussehen ^^) und nach dem äußeren Erscheinungsbild zu urteilen ist einfach nur oberflächlich und dumm!
Wenn die Weltbevölkerung nur aus Leuten, wie Steffen bestehen würde, wäre die Welt eine bessere, als sie momentan ist!
Und mal zum \\\"Einfach Mund halten!\\\"-da hätte ich noch nicht einmal im Traum dran gedacht, einfach meine Aussagen zu verweigern, da ich befürchtete, dass die Polizisten durch meine Verweigerung der Aussage mich in irgenteiner Form verdächtigen würden.
Aber wenn DU (bist einfach so ein vertrauenswürdiger Mensch ^^) sagst, dass man mit verweigerter Aussage den Beamten ein wenig auf den pelz gehen kann, werde ich dies natürlich bei der nächsten Kontrolle gleich ausprobieren. ^^
Ein herzliches Dankeschön dafür!

Berauschte Grüße aus Viersen!
28.07.2009 um 11:16 Uhr | Kommentar von rollo
Super Beitrag!

ein Staat, der Konsum von Rauschmitteln (oder lt. Körner Selbstschädigung) verfolgt, verstösst gegen Menschenrecht (pers. Freiheit) und ist damit kein Rechtsstaat mehr!
Vielleicht wäre den Beamten in Viersen ein Polizeistaat lieber, bezahlt werden sie aber, um das Recht im Staate zu schützen!
23.12.2009 um 00:58 Uhr | Kommentar von Sebastian
Hallo...
Ich habe deinen Bericht gelesen und das Video gesehen...
Ganz ehrlich, du ermutigst Leute, etwas illegales, legal anzusehen.

Der Konsum ist nicht strafbar, der Besitz aber schon das weis so gut wie jeder, nur was ist Besitz.?
Es gibt eine Unterscheidung zwischen Inhaber (Eigentümer) und Besitzer, der eine hat die "rechtliche" Gewalt über eine Sache und der andere die "tatsächliche" Gewalt über eine Sache. Der Gastgeber in einer Runde wo gekifft wird, also derjenige das alles gekauft und beschafft hat, ist Inhaber von dem Dampf. Raucht er jetzt selber hat er die tatsächliche und die rechtliche Gewalt über diese Dinge, somit ist er Inhaber UND Besitzer. Gibt er den Joint weiter übergibt er die tatsächliche Gewalt, also den BESITZ an einen dritten. Der Gastgeber ist somit Inhaber aber kein Besitzer mehr. Besitzer ist derjenige der das teil nimmt und rauchen will. Somit ist jedes festhalten um zu rauchen ein Besitzakt und somit strafbar. Nimmt jemand den Joint an sich um ihn weiter zu geben wird dieser kein Besitzer sondern lediglich Erfüllungsgehilfe (der weitergebende würde bei einer entsprechenden Armlänge keinen benötigen um den Joint weiter zu reichen, da dies nicht immer geht benötigt er jemanden der dies für ihn erledigt bzw. erfüllt), ähnlich wie bei einem 10 jährigen der für Mama beim Bäcker nebenan eine Semmel kaufen soll, er erlangt den Besitz nicht!

Der Flyer ist der absolute Schwachsinn, die deutschen können niemanden bestrafen für etwas das im Ausland gemacht wurde außer es gibt ein entsprechendes Abkommen, mit Holland so wie bei den meisten EU Staaten, gibt es ein Abkommen das die deutsche Polizei nicht an der grenze umdrehen muss wenn jemand verfolgt wird, also wenn die Straftat in Deutschland angefangen wurde und von hoher Tragweite ist, nicht aber wenn die, nach deutschen Recht, Strafbare Handlung in einem anderen Land begangen wurde, wo es entweder erlaubt oder geduldet ist, hier ist jeder deutsche Polizist örtlich unzuständig und darf nicht tätig werden (bei uns im Süden gab es sogar ein Fall, der einen Polizisten aus Baden Württemberg für schuldig befand, weil er in Bayern einen Verkehrssünder verfolgt hat. Auch hier lag die örtliche Zuständigkeit nicht vor. Es kann einem nichts passieren wenn man es NICHT nach Deutschland mit bringt und nicht mehr davon berauscht ist wenn man nach Deutschland mit dem Auto fährt.

Zum Abschluss ist noch zu sagen, ich sage das nicht wegen deinen Haaren ;-) sondern weil ich es anders gelernt habe und ich habe eine juristische Ausbildung, du scheinbar ein Studium und ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen aber das hast du noch nicht geschafft. Schau doch mal im BGB nach wie Besitz und Eigentum definiert wird, das BTMG definiert hier nichts. Die Fundstellen gebe ich gerne noch an aber dazu habe ich gerade echt keinen Nerv mehr, ist mir zu spät für das ?Gehirnmassaker? in deutschen Gesetzbüchern.

Ein Kommentar ist die Meinung eines einzelnen oder verschiedenen Personen, man könnte die ?vorherrschende? Meinung sagen, jedoch gibt es nicht nur diesen Kommentar und je nachdem welchen Polizisten oder Richter man hat, kann man das Pech haben das er einen anderen Kommentar hat. Auf Kommentare kann sich jedoch KEINER berufen auch nicht auf Verwaltungsvorschriften, nur auf Gesetze und in dem steht ganz klar Besitz (Definition nach dem BGB) ist Strafbar.

23.12.2009 um 01:03 Uhr | Kommentar von Sebastian
Dieser Kommentar soll aber keine Ermutigung sein Polizisten eines anderen Bundeslandes oder anderen Landes für "dumm" zu verkaufen und nichts zu machen was die einem sagen oder gar in ein anders Bundesland zu "flüchten" da es noch etwas anderes wie eine örtliche Zuständigkeit gibt!!!
03.01.2010 um 13:43 Uhr | Kommentar von Steffen
Ola Sebastian!

Unabhängig davon, wieviel Wissen ich mir in meinen sechs Jahren Jurastudium erworben habe, lese und lerne ich bis heute möglichst alles, was im Zusammenhang mit dem BtMG veröffentlicht wird. Ich glaube deshalb, in diesem Bereich des Rechts relativ sattelfest zu sein.

Du begehst in Deiner Argumentation einen entscheidenden Fehler - Du überträgst die Begrifflichkeiten des bürgerlichen Rechts unzulässig auf das Strafrecht. Eigentum z.B. kann man an illegalen Drogen garnicht erlangen, da dieses ein rechtlich geschütztes Gut voraussetzt und "Drogen" dieses Eigentumskriterium nicht erfüllen.

Besitz also "tatsächliche Sachherrschaft" wird übrigens auch im BGB nicht einfach dadurch übertragen, das ich jemandem etwas in die Hand gebe. Dazu ist eine entsprechende Willenserklärung beider Beteiligter notwenig.

Im Übrigen ist der Körner nicht einfach nur ein x-beliebiger Kommentar, sondern so etwas wie gedruckte herrschende Meinung in Fragen des Arznei- und Betäubungsmittelrechts. Wenn dem nicht so wäre, würde ich meinen Standpunkt deutlich vorsichtiger formulieren - Schon um nicht verklagt zu werden.

Mit hanfigen Grüßen
Steffen
31.03.2010 um 23:23 Uhr | Kommentar von fotorollo
Flyer hin oder her, ich werde trotzdem meine Tüten weiterhin buffen. Wen soll das schon abschrecken?
06.07.2010 um 23:11 Uhr | Kommentar von Peter
Hallo,
ich bin zu zeit 16 Jahre alt und wurde letztens beim Kleben von Aufklebern erwischt. Dabei hat man ein leeres Baggy und Papers bei mir gefunden. Das Baggy haben die dann mitgenommen und die Papers habe ich zurückbekommen. Zu den Aufklebern haben die nur gesagt, dass wenn ich die entferne, werde ich keine Anzeige bekomme. Das habe ich dann auch gemacht, nur zu dem Baggy haben die nicht gesagt.
Jetzt ist meine Frage, ob da noch irgendetwas nachkommt oder nicht. Von einem bekannten habe ich gehört, dass man eine Drogenberatung mit machen muss. Ich bin sonst vorher noch nie im Zusammenhang mit irgendwelchen Drogen aufgefallen.
03.03.2011 um 16:35 Uhr | Kommentar von Anonym
Dieses Video ist echt geil!!! Find ich gut, dass jemand das so schön auf den Punkt bringt. Ich hätts nie besser sagen können.
Gute Arbeit Steffen. Weiter so.
02.08.2011 um 08:28 Uhr | Kommentar von Alex
Hi Steffen,
dieses Video ist eines der Klassiker, die man sich ab und zu, um den eigenen Wissensstand aufzufrischen, ansehen kann.
Das kommt gleich nach dem Zweiteiler zur Polizeikontrolle auf Demos.
Weiter so!
29.08.2011 um 12:55 Uhr | Kommentar von Benjamin
Hallo, ich wurde neulich von der polizei kontrolliert und sie haben bei mit im Geldbeutel ein leeres Tütchen mit "Anhaftungen von Cannabis" gefunden. Heute stand bei mir die Polizei vor der Tür und hat gesagt ich muss aussage machen wegen Besitz von Cannabis. Als sie das Tütchen bei mir gefunden haben, hab ich gesagt, dass ich es von nem freund hab. Was kann mir da jetzt passieren?

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